Statement
"Oberste Priorität der Kommunen hat die Kontinuität der Betreuung"
„Wir nehmen die Diskussionen und Sorgen sehr ernst, dass ältere Grundschulkinder ihre Betreuungsplätze zugunsten jüngerer Jahrgänge aufgeben müssten. Zweifellos stellt die Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung ab August 2026 die Städte und Gemeinden vor immense Herausforderungen beim Ausbau der Kapazitäten. Dennoch gilt: Oberste Priorität der Kommunen hat die Kontinuität der Betreuung. Sie arbeiten mit Hochdruck daran, zusätzliche Plätze zu schaffen, um allen Kindern ein verlässliches Angebot machen zu können.
Um dies in der Fläche und ohne Abstriche in der Qualität umzusetzen, ist eine verbindliche Finanzierung durch Bund und Land unerlässlich. Insbesondere das Land fordern wir auf, die vom Bund ab dem nächsten Jahr bereitgestellten Mittel für den OGS-Betrieb auch an die Kommunen weiterzuleiten und nicht – wie bisher beabsichtigt – im Landeshaushalt zu vereinnahmen. Nur mit einer zügigen und unbürokratischen Bereitstellung der Mittel können die Städte und Gemeinden die notwendigen Investitionen und Betriebskosten leisten, ohne noch tiefer in die Schuldenfalle zu geraten. Ziel ist es, den Rechtsanspruch im Sinne aller Familien verantwortungsvoll zu realisieren.“
Zum Artikel der Neuen Westfälischen (mit Bezahlschranke): https://www.nw.de/nachrichten/zwischen_ ... aetze.html
