Mitteilung
Selbständigkeit von Lehrkräften | Verlängerung der Übergangsregelung bis 31.12.2027
Derzeit erlaubt diese Übergangsregelung die fingierte sozialversicherungsrechtliche Selbstständigkeit von Lehrkräften. Voraussetzung für die Anwendung dieser Regelung ist, dass die Vertragsparteien bei Vertragsschluss übereinstimmend von einer selbständigen Lehrtätigkeit ausgegangen sind und die oder der Beschäftigte gegenüber dem Versicherungsträger zustimmt, dass keine Versicherungspflicht aufgrund dieser Beschäftigung vorliegt. Diese Regelung ist derzeit befristet bis zum 31. Dezember 2026.
Die Koalitionsfraktionen wollen diese Übergangsregelung nun um ein Jahr bis Ende 2027 verlängern. Der dafür nötige Änderungsantrag soll in den Entwurf des 13. SGB II-ÄndG eingebracht werden. Somit kann er-wartet werden, dass die Verlängerung zeitnah beschlossen wird.