Pressemitteilung
Städte reichen Feststellungsklagen zum Rechtsanspruch auf Ganztag ein
Der Vorsitzende des Städtetages NRW, Oberbürgermeister Marc Herter aus Hamm erklärte dazu: „Um es ganz klar zu sagen: Wir stehen zum Ganztag. Wir Kommunen werden alles uns Mögliche tun, um den Rechtsanspruch ab dem kommenden Schuljahr zu erfüllen. Eltern und Kinder brauchen Verlässlichkeit. Dazu muss auch das Land seinen Beitrag leisten. Es drückt sich aber davor, gesetzlich klar zu regeln, wer eigentlich für den Rechtsanspruch auf Ganztag zuständig ist. Und daran hängt natürlich auch die Finanzierung. Für die Städte ist das ein echtes Problem, denn sie stecken ohnehin in einer katastrophalen Finanzlage. Deshalb brauchen wir bei einem so wichtigen Zukunftsthema endlich rechtliche Klarheit, die auch eine Klarheit bei der Finanzierung mit sich bringt.“
„Der Rechtsanspruch auf Ganztag ist richtig und wichtig – aber sein Ausbau bringt die Städte an die Belastungsgrenze. Wir müssen gleichzeitig um und neu bauen, Fachkräfte gewinnen, Kooperationsstrukturen schaffen und die Qualität sichern – und das unter enormem Zeitdruck. Die Kommunen stemmen diese Aufgabe, brauchen dafür aber verlässliche Rahmenbedingungen und ausreichende Finanzierung. Ein guter Ganztag entscheidet mit darüber, ob Kinder faire Bildungschancen erhalten und Familien echte Vereinbarkeit leben können“, ergänzte Christian Schuchardt, Geschäftsführer des Städtetages NRW.
Der Bund hat den Rechtsanspruch auf Ganztag im 8. Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Er kann aber selbst unmittelbar keine Aufgaben an die Kommunen übertragen, sondern nur an die Länder. Die Landesregierung müsste nun diese neue Aufgabe „Rechtsanspruch“ auf die Kommunen per Ausführungsgesetz übertragen. Sie hat aber entgegen ihrer schriftlichen Zusage im Koalitionsvertrag immer noch kein Ausführungsgesetz vorgelegt, das den Kommunen die Aufgabe eindeutig überträgt und die Finanzierung regelt.
So ordnete auch Erik Lierenfeld, Bürgermeister der Stadt Dormagen, seine Klagebereitschaft ein: „Das Ziel, dass mit dem OGS-Rechtsanspruch jedes Kind eine gute Betreuung erhält, tragen wir ohne Vorbehalte mit. Gleichzeitig benötigen wir als Städte und Gemeinden Sicherheit, ob die Aufgabe auch rechtlich einwandfrei auf die kommunale Ebene übertragen wurde. Von dieser Frage hängt für die Kommunen viel ab, denn sie ist eng mit der Finanzierung der Ganztagsbetreuung verbunden. Es ist kein Geheimnis, dass wir den Ausbau der Betreuungsplätze derzeit nur unter hohen finanziellen Belastungen der kommunalen Haushalte vorantreiben können. Das darf nicht die Lösung sein.“
„Wir warten seit langem auf ein Umsetzungsgesetz der Landesregierung, welches die Ganztagsbetreuung für die Kommunen in Nordrhein-Westfalen verbindlich regelt. Leider nehmen wir dahingehend keine Bewegung vom Land wahr. Das ist enttäuschend, da wir den Eindruck gewinnen müssen, dass die Landesregierung damit das Prinzip „Wer bestellt, bezahlt“ aushebelt. Die Einhaltung dieses Konnexitätsprinzips, ist fundamental wichtig, um eine angemessene Finanzierung des OGS-Anspruches auf die Beine zu stellen. Aus unserer Sicht sind Bund und Land in der Pflicht, ihren Beitrag zu leisten, damit die Städte und Gemeinden nicht im Regen stehen gelassen werden“, ergänzte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW Christof Sommer.
