Bund und Länder haben im Bereich Umsatzsteuerbefreiung neue Regeln für zusätzliche Klarheit bei der umsatzsteuerlichen Behandlung von Leistungen, Initiativen und Projekten im Bereich Schule und Bildung erarbeitet. Anlass für die neuen Regelungen war, dass aufgrund zwingender EU-rechtlicher Vorgaben die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand in Deutschland mit Blick auf faire Wettbewerbsbedingungen zur Privatwirtschaft neu geregelt werden musste. Dies führte jedoch in der Praxis zu erheblichen Unsicherheiten bei der Frage, welche Leistungen im Bildungssektor von der Umsatzsteuerbefreiung umfasst sind. Das Bundesfinanzministerium hat aus diesem Grund gemeinsam mit den Ländern die überarbeiteten Verwaltungsregeln am 24.10.2025 in einem Scheiben veröffentlicht. Das BMF-Schreiben befasst sich mit der Frage, welche Leistungen unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienen und damit von der Umsatzsteuer befreit sind und löst einige bis jetzt ungelöste Kernfragen. Nach diesen neuen Regelungen sind viele Leistungen zwischen Schulen oder im Rahmen von Schüler und Schulprojekten umsatzsteuerfrei. Die Regelungen des BMF-Schreibens sind für die Finanzämter bindend.
17. November 2025