Anhebung der Fördersätze in den KfW-Programmen KNN/KFN (498/499)

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In Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) werden die Fördersätze für folgende Förderstufen erhöht. Die Änderungen gelten für Anträge, die ab dem 01.03.2026 bei der KfW eingehen:

Klimafreundliches Nichtwohngebäude (KFN) (499)
• unverändert maximal förderfähige Kosten: 1.500 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche
• unverändert maximal 7,5 Millionen Euro pro Vorhaben
• Zuschusssatz neu: 10 Prozent
•maximal 750.000 Euro

Effizienzgebäude 55 – Nichtwohngebäude (KFN) (499)
• unverändert maximal förderfähige Kosten: 1.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche
• unverändert maximal 5 Millionen Euro pro Vorhaben
• Zuschusssatz neu: 7,5 Prozent
•maximal 375.000 Euro

Klimafreundliches Nichtwohngebäude im Niedrigpreissegment (KNN-NWG) (499)
• unverändert maximal förderfähige Kosten: 1.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche
• unverändert maximal 5 Millionen Euro pro Vorhaben
• Zuschusssatz neu: 10 Prozent
•maximal 500.000 Euro

Klimafreundliches Wohngebäude (KFN) (498)
• unverändert maximal förderfähige Kosten: 100.000 Euro pro Wohneinheit
• Zuschusssatz neu: 10 Prozent
•maximal 10.000 Euro pro Wohneinheit

Effizienzhaus 55 – Wohngebäude (498)
• unverändert maximal förderfähige Kosten: 100.000 Euro pro Wohneinheit
• Zuschusssatz neu: 7,5 Prozent
•maximal 7.500 Euro pro Wohneinheit

Klimafreundliches Wohngebäude im Niedrigpreissegment (KNN-WG) (498)
• unverändert maximal förderfähige Kosten: 100.000 Euro pro Wohneinheit
• Zuschusssatz neu: 10 Prozent
•maximal 10.000 Euro pro Wohneinheit


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