Mitteilung
Bau-Turbo in den Bundestag eingebracht
Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung vom 07.08.2025
Bau-Turbo in den Bundestag eingebracht
Die Bundesregierung hat am 30.07.2025 den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung („Bau-Turbo“) in den Bundestag eingebracht.
Der Entwurf entspricht dabei ohne inhaltliche Änderungen dem bereits von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Gesetzentwurf (BT-Drucksache 21/781(neu)). Hierüber hatten wir Sie mit Schnellbrief 180/2025 vom 05.06.2025 informiert.
Lediglich die Stellungnahmen des Bundesrates und des Nationalen Normenkontrollrates sowie die Gegenäußerung der Bundesregierung sind neu in der Drucksache enthalten.
Der Bundesrat erklärt in seiner Stellungnahme unter anderem zu den vorgesehenen Änderungen bei Lärmschutzvorschriften, dass ein aus Gesundheitsschutzgründen gebotenes Lärmschutzniveau weiterhin gewährleistet bleiben müsse. Die Länder halten es auch für zweifelhaft, Regelungen zum Verwaltungsvollzug, die das Immissionsschutzrecht betreffen, im Baugesetzbuch zu regeln. Regelungssystematisch würde eine entsprechende Regelung in die Technische Anleitung Lärm (TA Lärm) gehören. Außerdem verlangt der Bundesrat wegen der Systemrelevanz der Landwirtschaft vor dem Hintergrund der aktuellen geopolitischen Situation einen langfristigen Schutz landwirtschaftlicher Produktionsflächen im Außenbereich. Dieses Anliegen werde durch klimabedingte Umweltveränderungen noch verstärkt.
In ihrer Gegenäußerung erklärt die Bundesregierung, sie halte die Regelung zum Lärmschutz für ausreichend. Die Forderungen des Bundesrates zum Schutz landwirtschaftlicher Flächen werden ebenfalls zurückgewiesen. Um die zügigere Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum zu ermöglichen, müsse § 246e BauGB-E angesichts der angespannten Lage auf vielen Wohnungsmärkten im maßvollen Umfang auch im Außenbereich zur Anwendung kommen können. Als Korrektiv zum Außenbereichsschutz genüge dabei, dass das Vorhaben im räumlichen Zusammenhang mit dem Siedlungsbereich stehen müsse.
Der Nationale Normenkontrollrat bemängelt insbesondere die unzureichende Beteiligungsfrist im Gesetzgebungsverfahren und fordert das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) auf, auch bei eilbedürftigen Verfahren die Grundsätze guter Rechtsetzung zu achten und angemessene Beteiligungsfristen einzuhalten. Die Darstellung der Reglungsfolgen sei zudem nicht in jeder Hinsicht nachzuvollziehen.
Im weiteren parlamentarischen Verfahren ist am 10.09.2025 eine Anhörung vor dem zuständigen Bundestags-Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen vorgesehen. Hier werden auch die kommunalen Spitzenverbände vertreten sein und vorab eine schriftliche Stellungnahme einreichen.
Weitere Informationen:
Die entsprechende Bundestag-Drucksache 21/1084 finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/21/010/2101084.pdf
Den (neu mit BT-Drucksachen-Ziffer versehenen) Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD, auf den sich o.g. Schnellbrief bezieht, finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/21/007/2100781.pdf