Bekanntmachung zweier Gesetzesänderungen mit Bezug zum Baugesetzbuch (Energiespeicheranlagen)

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Insoweit ist auf das Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften vom 18.12.2025 (erstes Gesetz) hinzuweisen, welches am 22.12.2025 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I 2025, Nr. 347) verkündet worden ist. Das Gesetz enthält in seinem Artikel 3 Änderungen des BauGB. Hierbei handelt es sich um die Änderungen des § 35 BauGB zur Privilegierung von Energiespeicheranlagen im Außenbereich. Es wurde mit Schnellbrief 398/2025 vom 24.11.2025 hierüber informiert. Das Gesetz ist gemäß seinem Artikel 29 am Tag nach der Verkündung, also am 23.12.2025, in Kraft getreten.

Weiter ist über das Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung sowie zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 22.12.2025 (zweites Gesetz) zu informieren. Das Gesetz enthält in Artikel 5 die nochmalige Änderung des § 35 BauGB und fungiert als Begrenzungen oben genannter Privilegierung aus dem ersten Gesetz. Hierüber ist mit Schnellbrief 421/2025 vom 09.12.2025 informiert worden. Auch das zweite Gesetz ist am 22.12.2025 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I 2025, Nr. 348) verkündet worden. Es ist gemäß Artikel 10 des zweiten Gesetzes – soweit die Änderungen zum BauGB betreffend – am Tag nach der Verkündung, also am 23.12.2025, in Kraft getreten.

Weitere Informationen:

Den Auszug aus dem Bundesgesetzblatt zum ersten Gesetz finden Sie hier.

Den Auszug aus dem Bundesgesetzblatt zum zweiten Gesetz können Sie hier abrufen.