Mitteilung
Berliner Leitfaden zum „Bau-Turbo“
Der Leitfaden befasst sich ausführlich mit den geänderten §§ 31 Abs. 3, 34 Abs. 3a und 3b BauGB sowie den neuen §§ 246e und 36a BauGB. Zudem wird auch das Verhältnis der §§ 34 Abs. 3a und 3b mit §246e BauGB behandelt. Die Ausführungen und Prüfschemata beziehen sich zwar auf die Berliner Verwaltungsstruktur, können jedoch nach unserer Auffassung trotzdem wertvolle Hilfestellungen bieten.
Weitere Leitfäden sind im Rahmen des Umsetzungslabors des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) sowie in Form des Mustereinführungserlasses der FK Städtebau vorgesehen. Über das Umsetzungslabor hatten wir mit Schnellbrief 362/2025 vom 29.10.2025 informiert. Zudem soll die angekündigte FAQ-Liste des BMWSB nach Auswertung der Kommunalabfrage weitere Hilfestellungen bieten.
Weitere Informationen:
Den Leitfaden finden Sie hier.