Bundeshaushalt 2026 sieht Mittelerhöhung für Wohnen und Bauen vor

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Der Haushaltsausschuss des Bundestags hat am 14. November 2025 in seiner Bereinigungssitzung zum Bundeshaushalt 2025 den Etat des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) gebilligt. Im kommenden Jahr sind demnach Ausgaben in Höhe von 7,75 Milliarden Euro (2025: 7,37 Milliarden Euro) vorgesehen. Das sind 150,13 Millionen Euro mehr als im Regierungsentwurf. Die im Haushalt 2026 ausgebrachten Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Jahre liegen mit 5,17 Milliarden Euro minimal unterhalb des Ansatzes im Regierungsentwurf.

Das BMWSB bewirtschaftet zudem noch diverse Ausgabetitel im Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität sowie im Klima- und Transformationsfonds.

Wesentliche Änderungen auf Grundlage der Bereinigungsvorlage des Bundesfinanzministeriums betreffen unter anderem den Ansatz für das Wohngeld. Dieser liegt mit 2,4 Milliarden Euro 160 Millionen Euro über der ursprünglichen Planung. Die Gegenfinanzierung ist durch Streichung des Titels „Modellvorhaben innovative Sport- und Bewegungsräume“ vorgesehen, für den im nächsten Jahr zehn Millionen Euro und in den Folgejahren 150 Millionen Euro als Verpflichtungsermächtigung vorgesehen waren.

Mehr Mittel stellten die Koalitionsfraktionen zudem für die „Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen für selbstgenutzten Wohnraum“ bereit. Hierfür stehen im Haushalt 2026 nun 9,6 Millionen Euro und damit 1,65 Millionen Euro mehr zur Verfügung. Die Verpflichtungsermächtigung fällt mit 21,98 Millionen Euro um 8,25 Millionen Euro höher aus. Gegenfinanziert wird die Änderung durch Kürzungen bei der „Förderung zur energetischen Ertüchtigung von Kleingärten und deren Infrastruktur“.


Anmerkung aus kommunaler Sicht

Die Zustimmung des Haushaltsausschusses zum Etat des BMWSB ist grundsätzlich zu begrüßen, da die leichte Mittelerhöhung ein wichtiges Signal an Kommunen und Wohnungsmarktakteure sendet. Gleichwohl bleibt der Ansatz hinter dem tatsächlichen Bedarf in vielen Städten und Gemeinden zurück. Insbesondere beim Wohngeld ist der höhere Ansatz zwar notwendig, führt aber zugleich zu einer problematischen Gegenfinanzierung, wenn Mittel beim geplanten Förderprogramm „Modellvorhaben innovative Sport- und Bewegungsräume“ gestrichen werden – ein Programm, das für viele Kommunen wichtige Impulse für wohnortnahe Bewegungsangebote, soziale Teilhabe und die Aufwertung des öffentlichen Raums gesetzt hätte.

20.1.1.8 – 026/001 Bundeshaushalt Bauen - Allgemeines
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