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Bundesrat billigt Verlängerung der Mietpreisbremse

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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 475/2025 vom 18.07.2025
Bundesrat billigt Verlängerung der Mietpreisbremse

Am 11.07.2025 hat der Bundesrat das Gesetz des Bundestages zur „Änderung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn“ (Mietpreisbremse) gebilligt. Damit werden die Regelungen bis zum 31.12.2029 verlängert.

Das Gesetz zur Verlängerung der Mietpreisbremse räumt den Ländern die Möglichkeit ein, durch Rechtsverordnung Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt zu bestimmen, in denen die Regelungen zur Mietpreisbremse Anwendung finden. Diese Rechtsverordnungen mussten nach bisherigem Stand spätestens mit Ablauf des 31.12 2025 außer Kraft treten.

Analog zur Formulierungshilfe, die am 28.05.2025 vom Bundeskabinett beschlossen wurde und über die wir mit Schnellbrief 176/2025 vom 02.06.2025 berichtet hatten, sieht das Gesetz keine Verlegung des Stichtags für den Neubau auf den 01.10.2019 vor. Demnach gilt weiterhin, dass die Mietpreisbremse keine Anwendung auf Wohnungen findet, die nach dem 01.10.2014 erstmals genutzt und vermietet wurden, vgl. § 556f BGB.

Ebenfalls analog zur Formulierungshilfe können Gebiete nun ohne zeitliche Einschränkung zum angespannten Wohnungsmarkt erklärt werden. Bislang war dies nur für die Dauer von fünf Jahren möglich.

Da der Vermittlungsausschuss nicht angerufen wurde, kann das Gesetz nun ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.