Die Europäische Kommission stellt Plan für bezahlbaren Wohnraum vor

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Der Plan basiert auf dem Grundsatz, dass Wohnen nicht nur als Handelsware, sondern als Grundrecht und Pfeiler der Menschenwürde betrachtet werden sollte. Er zielt darauf ab, die Mitgliedstaaten, Regionen und Städte unter Wahrung des Subsidiaritätsprinzips zu unterstützen, indem er dort, wo Maßnahmen der EU am sinnvollsten sind, einen europäischen Mehrwert schafft.

Die Strategie stützt sich auf vier sich ergänzende Säulen. Die erste zielt darauf ab, das Wohnungsangebot zu erhöhen, indem das strukturelle Ungleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage angegangen wird. Die Kommission schlägt insbesondere eine europäische Strategie für den Bau und die Renovierung vor, die darauf abzielt, den Sektor produktiver, innovativer und nachhaltiger zu gestalten. In diesem Zusammenhang spielt die Initiative „Neues Europäisches Bauhaus“ eine besondere Rolle, indem sie innovative Wohnprojekte fördert, die ökologische Nachhaltigkeit, architektonische Qualität und finanzielle Zugänglichkeit miteinander verbindet und gleichzeitig den Kompetenzaufbau in diesem Sektor durch die New European Bauhaus Academy unterstützt.

Die zweite Säule betrifft die Mobilisierung von Investitionen. Die Kommission betont, dass sie bereits fast 43 Milliarden Euro für den Wohnungsbau mobilisiert hat und kündigt an, diese Bemühungen im Rahmen des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens fortzusetzen. Sie plant außerdem die Schaffung einer paneuropäischen Investitionsplattform in Zusammenarbeit mit der Europäischen Investitionsbank und den nationalen Entwicklungsbanken, um mehr öffentliche und private Mittel für bezahlbaren und sozialen Wohnraum zu kanalisieren.

Die dritte Säule zielt darauf ab, sofortige Unterstützung zu leisten und gleichzeitig Strukturreformen einzuleiten. Dazu gehören eine Überarbeitung der europäischen Vorschriften für staatliche Beihilfen, um die öffentliche Förderung von erschwinglichem und sozialem Wohnraum zu erleichtern, sowie Maßnahmen zur Vereinfachung der Verfahren für Stadtplanung und Baugenehmigungen. Die Kommission kündigt außerdem eine Gesetzesinitiative zu Kurzzeitvermietungen an, um Gebiete zu unterstützen, die einem starken Immobilienmarktdruck ausgesetzt sind.

Die vierte Säule schließlich konzentriert sich auf den Schutz der von der Wohnungskrise am stärksten betroffenen Bevölkerungsgruppen, insbesondere junge Menschen, Studierende, Haushalte mit niedrigem Einkommen und Obdachlose. Der Plan sieht verstärkte Investitionen in Studenten- und Sozialwohnungen sowie die Förderung von Lösungen zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit nach dem Prinzip „Housing First“ vor (was je nach den Umständen die Unterstützung und Beteiligung der Gemeinden erfordern könnte).

Im Hinblick auf die Governance kündigt die Kommission die Gründung einer Europäischen Allianz für Wohnen an, in der europäische Institutionen, Mitgliedstaaten, lokale und regionale Gebietskörperschaften, Akteure des Wohnungswesens, Sozialpartner und die Zivilgesellschaft zusammenkommen, um die Umsetzung des Plans zu steuern. Vor Ablauf der laufenden Amtszeit wird ein Fortschrittsbericht vorgelegt, und für 2026 ist ein erster europäischer Wohnungsgipfel geplant, um die politische Dynamik in Bezug auf diese strategische Priorität aufrechtzuerhalten.


Weitere Informationen:

Weitere Informationen, insbesondere den Europäischen Plan für bezahlbaren Wohnraum und die Pressemitteilung der Kommission finden Sie hier Europäischer Plan für bezahlbaren Wohnraum - Wohnungsbau - Europäische Kommission.


Az.: 28 / 20.4.1.2-001/002