Mitteilung
Ergebnisse der öffentlichen Wohnraumförderung in NRW für das Jahr 2025 vorgestellt
Danach ist mit der öffentlichen Wohnraumförderung 2025 ein historisches Rekordergebnis erzielt worden. Mit rund 2,4 Milliarden Euro Fördervolumen für 13.356 Wohnungen investiert NRW so viel wie nie zuvor in die Schaffung und Sicherung von Wohnraum für Menschen mit geringem Einkommen.
Mietwohnungsneubau
Im Jahr 2025 konnte insbesondere die Neuschaffung von Mietwohnraum deutlich erweitert werden: Mit rund 1,8 Milliarden Euro wurden insgesamt 8.037 Wohneinheiten (2024: 6.726 Wohneinheiten) gefördert. Das ist im Vergleich zu 2024 ein deutlicher Anstieg von 20 Prozent und der beste Wert seit 20 Jahren.
Wohnraum für Auszubildende und Studierende
Bei der Förderung von Wohnraum für Auszubildende und Studierende wurden im Jahr 2025 rund 146 Millionen Euro für 1.374 Wohnplätze bewilligt. Bei der Neuschaffung ist mit 1.110 Wohnplätzen ein deutlicher Anstieg der Förderung um rund 133 Prozent gegenüber 2024 zu verzeichnen. Die Anzahl von geförderten Modernisierungen von Wohnplätzen verringerte sich auf 264 (2024: 675 Wohnplätzen).
Investitionen in den Wohnungsbestand
Auch im Jahr 2025 konnte die Förderung im Baustein Modernisierung erfolgreich fortgesetzt werden. Mit bewilligten Fördermitteln in Höhe von rund 300 Millionen Euro werden in den nächsten Jahren 2.218 Mietwohnungen und Wohnplätze ertüchtigt oder modernisiert. Im Vergleich zu 2024 ist in diesem Baustein eine leichte Verringerung der geförderten Wohneinheiten von Minus 7,5 Prozent zu verzeichnen. Dabei ist zu beachten, dass der Anteil an geförderten Mietwohnungen in der Modernisierung gestiegen ist (plus 10 Prozent oder zusätzliche 178 Wohneinheiten; insgesamt: 1902). Hervorzuheben ist zudem, dass im Jahr 2025 erstmalig auch die Modernisierung von 52 Wohnplätzen für Menschen mit Behinderungen gefördert wurde.
222 Millionen Euro für die Eigentumsförderung
Im Bereich des selbstgenutzten Wohneigentums konnten im Jahr 2025 die bereitstehenden Mittel voll ausgeschöpft werden. Mit rund 222 Millionen Euro wurden 1.369 Wohneinheiten (inklusive Modernisierung) gefördert. Bedingt durch eine höhere Verausgabung der Mittel bei der Neuschaffung von Mietwohnungen ist im Vergleich zum Jahr 2024 der reine Anteil der Eigentumsförderung am Gesamtförderergebnis um 9 Prozent etwas zurückgegangen. Mit rund 64 Prozent fließt der Großteil der Fördermittel im Förderbaustein Eigentum in den Bestandserwerb.
Bindungserwerb und Bindungsverlängerungen
Die Förderung von Bindungsverlängerungen und dem Bindungserwerb konnte auch im Jahr 2025 erweitert werden. Durch Bindungsverlängerungen wurden 1.407 Wohneinheiten in der Bindung gehalten. Zusätzlich konnten im Wege des Bindungserwerbs 325 bestehende Wohnungen in die Bindung aufgenommen werden. Durch die Förderung ist die Bezahlbarkeit dieser Wohnungen langfristig gesichert.
Stabilität der Zinskonditionen
Die Zinskonditionen sollen für 2026 unverändert beibehalten werden, aber zur Mitte des Jahres aufgrund der dann vorliegenden Zinssituation auf Passgenauigkeit überprüft werden. Zugleich wird die landeseigene Förderbank ab 2027 wieder Verwaltungskostenbeiträge erheben.
Preisgebundener Wohnungsbestand
Der Bestand an preisgebundenem Wohnraum lag 2024 bei rund 464.000 Wohneinheiten. Gegenüber 2023 ist der Bestand um rund 10.900 Einheiten zurückgegangen (relativ: Minus 2,3 Prozent). Insgesamt hat sich der Rückgang des preisgebundenen Mietwohnungsbestands in NRW in den vergangenen Jahren deutlich abgeschwächt. Während der Bestand zwischen 2005 und 2015 in jedem Jahr durchschnittlich um rund 3,8 Prozent abnahm, flachte sich der Rückgang danach ab und lag 2024 bei 2,1 Prozent.
Weitere Informationen:
Nähere Informationen zu den Ergebnissen der öffentlichen Wohnraumförderung in NRW finden Sie im Handout des MHKBD, welches sie unter folgendem Link abrufen können.