Förderprogramm EH55-Plus gut gestartet

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Im Bauüberhang befinden sich derzeit rund 760.000 bereits geplante und genehmigte Bauvorhaben. Die Fördermaßnahme soll einen Teil hiervon schnell aktivieren.

Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, wird die KfW-Effizienzhausstufe EH55 und eine Wärmeerzeugung mit 100 Prozent Erneuerbaren Energien gefordert. Fossile Energieträger wie Gas und Öl sind damit ausgeschlossen – Wärmepumpen, Fernwärme, Solarwärme, Biomasse etc. sind förderfähig. Außerdem muss bei Antragstellung eine gültige Baugenehmigung vorliegen, der Bau darf aber noch nicht begonnen haben. So soll zielgerichtet der Bauüberhang aktiviert werden.

Gefördert werden Neubau und Ersterwerb neu errichteter Gebäude über zinsverbilligte Kredite der staatlichen Förderbank KfW. Der Kredithöchstbetrag pro Wohneinheit beträgt 100.000 Euro. Die Laufzeit der Kredite beträgt bis zu 35 Jahre bei einer maximalen Zinsbindung von zehn Jahren. Die Mittel für die Förderung werden einmalig bereitgestellt.

Anmerkung des StGB NRW

Aus Sicht des StGB NRW ist der gute Start der EH55-Plus-Förderung ein wichtiges Signal zur schnellen Aktivierung des Bauüberhangs und zur Schaffung dringend benötigten Wohnraums. Positiv hervorzuheben ist die zielgerichtete Ausgestaltung der Förderung, die an bestehende Baugenehmigungen anknüpft und zugleich energieeffizientes Bauen mit 100 Prozent erneuerbaren Energien stärkt. Angesichts der hohen Nachfrage sollte jedoch frühzeitig geprüft werden, ob eine Aufstockung oder Anschlussfinanzierung des Programms erforderlich ist.

Kommunale Gebietskörperschaften können die Förderung in Form eines Zuschusses erhalten, der direkt bei der KfW zu beantragen ist.

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier.