Mitteilung
Gesetz zur Verlängerung der Mietpreisbremse in Kraft getreten
Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 477/2025 vom 23.07.2025
Gesetz zur Verlängerung der Mietpreisbremse in Kraft getreten
Das Gesetz zur Änderung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn und zur Änderung anderer Gesetze vom 17. Juli 2025 ist am 22.07.2025 verkündet worden (BGBl. 2025 I Nr. 163 vom 22.07.2025) und am 23.07.2025 in Kraft getreten.
Das Gesetz räumt den Ländern die Möglichkeit ein, durch Rechtsverordnung Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt zu bestimmen, in denen die Regelungen zur Mietpreisbremse Anwendung finden. Diese Rechtsverordnungen der Länder müssen nun spätestens mit Ablauf des 31.12.2029 außer Kraft treten. Vor der Änderung hätten sie mit Ablauf des 31.12.2025 außer Kraft treten müssen.
Über das Gesetzgebungsverfahren und die einzelnen Änderungen des Artikelgesetzes hatten wir zuletzt mit Mitteilung vom 18.07.2025 und Schnellbrief Nr. 176 vom 02.06.2025 informiert.