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Kabinett beschließt für das Jahr 2026 Rekordetat des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB

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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung vom 07.08.2025
Kabinett beschließt für das Jahr 2026 Rekordetat des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)

Das Bundeskabinett hat am 30.07.2025 den Regierungsentwurf des Bundeshaushalts beschlossen. Dieser sieht im Jahr 2026 für den Etat des Bauministeriums einen Aufwuchs auf 7,6 Milliarden Euro vor.

Die Mittel für den sozialen Wohnungsbau werden dabei wie geplant schrittweise erhöht. Für 2026 sind Programmmittel von 4 Milliarden Euro vorgesehen, für 2027 5 Milliarden Euro und für 2028 und 2029 jeweils 5,5 Milliarden Euro. Darin enthalten ist auch eine Verdopplung der Mittel für das Programm „Junges Wohnen“.

Die Programmmittel für die Neubauprogramme „Klimafreundlicher Neubau" (1,1 Milliarden Euro), „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment" (650 Millionen Euro) und „Wohneigentumsförderung für Familien" (250 Millionen Euro) sollen im neuen Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität ausgebracht werden.

Ebenfalls im neuen Sondervermögen vorgesehen sind Programmmittel für die Sanierungsprogramme „Jung kauft Alt" (350 Millionen Euro) und „Gewerbe zu Wohnen" (2026 mit 360 Millionen Euro). Die im neuen „Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität" ausgebrachten Programme sollen perspektivisch zu zwei Themenbereichen „Neubau" und „Sanierung" zusammengeführt werden.

Die Städtebauförderung wird 2026 planmäßig erhöht: Entsprechend dem Koalitionsvertrag ist eine schrittweise Verdopplung der Bundesmittel vorgesehen, beginnend mit einer Anhebung der Programmmittel im Jahr 2026 auf 1 Milliarde Euro, im Jahr 2027 auf 1,2 Milliarden Euro, im Jahr 2028 auf 1,4 Milliarden Euro und im Jahr 2029 auf 1,58 Milliarden Euro.

Um Kommunen auch bei ihrer energetischen Modernisierung zu unterstützen, soll das Programm „Energetische Stadtsanierung“ im Klima- und Transformationsfonds mit Programmmitteln in Höhe von 75 Millionen Euro fortgeführt werden. Ebenfalls im Klima- und Transformationsfonds ist für die Programme „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (SJK) und „Urbane Räume“ die Finanzierung aller bereits durch den Haushaltsausschuss beschlossenen Projekte gesichert. Zusätzliche Programmmittel von 160 Millionen Euro sind für die Förderung innovativer Sport- und Bewegungsräume im Einzelplan 25 des BMWSB vorgesehen.

Die Gründung des Bundesforschungszentrums für klimaneutrales und ressourceneffizientes Bauen wurde noch in der letzten Legislatur beschlossen. Die Mittel für die Gründung sind gesichert. Für 2026 sind 15 Millionen Euro vorgesehen.

Anmerkungen des StGB NRW

Die Schaffung bezahlbaren Wohnraums bleibt weiterhin eines der drängendsten Probleme auf der politischen Agenda. Daher ist die erneute Aufstockung der Mittel für die Soziale Wohnraumförderung zu begrüßen.

Die Städtebauförderung ist weiterhin ein zentrales Element einer integrierten Stadtentwicklung. Angesichts der aktuellen Herausforderungen, wie der Schaffung von Wohnraum, dem Leerstand in Innenstädten, der Klimaanpassung oder in den Bereichen Infrastruktur, soziale Integration und Verkehr, ist es daher wichtig, dass bereits im Jahr 2026 210 Millionen Euro zusätzlich vorgesehen sind und die Mittel in den kommenden Jahren schrittweise verdoppelt werden.

Weitere Informationen:

Eine Kurzinfo des BMWSB zum Haushalt 2026 finden Sie hier: https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/do ... onFile&v=1