Mitteilung
Neue Bundes-Förderprogramme für Sportstätten
Die Mittel für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ sind im Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität veranschlagt.
Damit wird das bisherige Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ ab 2025 durch ein neues, auf Sportstätten beschränktes Programm abgelöst. Der Fokus wird somit auf einen Bereich mit erheblichem Sanierungsbedarf gelegt: Moderne und attraktive Sportstätten sind ein wichtiger Baustein für eine geordnete Stadtentwicklung. Als Teil der sozialen Infrastruktur sind sie von zentraler Bedeutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Gesundheit der Bevölkerung.
Die Details zur Umsetzung werden nun abgestimmt; ein Projektaufruf soll noch in diesem Herbst veröffentlicht werden.
Anmerkung des StGB NRW
Aus kommunaler Sicht ist die Bereitstellung von Mitteln für die Sanierung kommunaler Sportstätten ein wichtiges und ausdrücklich zu begrüßendes Signal; denn sie greift eine zentrale Forderung des StGB NRW auf und adressiert den erheblichen Investitionsstau vor Ort. Entscheidend ist nun, dass die Umsetzung praxisnah und unbürokratisch erfolgt und der angekündigte Projektaufruf zeitnah veröffentlicht wird, um den Kommunen frühzeitig Planungssicherheit zu geben.