Neue Rohbauwerte und neuer Stundensatz für die Gebührenberechnung in baurechtlichen Angelegenheiten ab 2026

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Soweit bei der Berechnung von Gebühren in baurechtlichen Angelegenheiten von der Rohbausumme auszugehen ist, sind ab dem 01.01.2026 die in der Anlage zum Erlass aufgeführten landesdurchschnittlichen Rohbauwerte zugrunde zu legen.

Der Stundensatz für das Jahr 2026 beträgt 103,00 Euro.

Der Runderlass tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.

Der Erlass kann hier heruntergeladen werden.