Beschluss
Neufassung der Mieterschutzverordnung NRW
Das Präsidium bedauert, dass die Kommunen in den Prozess der Gutachtenerstellung zur Gebietskulisse der MietSchVO NRW nicht einbezogen worden sind. Dadurch konnten vor Ort vorliegende Erkenntnisse der Städte und Gemeinden bei der Bewertung der Frage, ob ein angespannter Wohnungsmarkt vorliegt, nicht berücksichtigt werden.
Das Präsidium bedauert des Weiteren, dass die Landesregierung die Anregungen der kommunalen Spitzenverbände zur Aktualisierung der im Gutachten verwendeten Daten zur Ermittlung der Gebietskulisse nicht aufgegriffen hat.
Das Präsidium stellt fest, dass zwischen den Gebietskulissen der MietSchVO NRW und der Baulandmobilisierungsverordnung NRW (BaulandmobilisierungsVO NRW) hinsichtlich der Anzahl der aufgenommenen Kommunen zahlenmäßig signifikante Unterschiede bestehen. Dies bleibt vor dem Hintergrund, dass beide Verordnungen auf angespannte Wohnungsmärkte abstellen, erklärungsbedürftig und führt angesichts der Eingriffstiefe der Instrumente der MietSchVO NRW mit Blick auf die veralteten Daten zu Rechtsunsicherheiten.
Den Beschluss fasste das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen auf seiner 220. Sitzung am 13. Februar 2025 in Schwerte.