Neustart der KFW-Förderung „Energetische Stadtsanierung“

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Im Vordergrund steht die Entwicklung von Quartierslösungen für energetische Sanierung und den klimafreundlichen Umbau der Energie- und Wärmeversorgung in Verbindung mit weiteren städtebaulichen Themen wie beispielsweise der Klimaanpassung. Die Zuschüsse stellt der Bund durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwickung und Bauwesen (BMWSB) aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) zur Verfügung.

Damit kann die bewährte KfW-Förderung für energetische Quartiersprojekte wieder aufgenommen werden. Die Förderung unterstützt Kommunen und andere Akteure im Quartier bei der Planung und organisatorischen Umsetzung abgestimmter quartiersbezogener Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz der Gebäude und der Infrastruktur und zum Einsatz erneuerbarer Energien. Sie leistet damit auch einen Beitrag zur beschleunigten Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung im Quartier.

Die Förderung bleibt in ihrer bekannten Grundstruktur mit den Bausteinen Konzeptförderung und Sanierungsmanagement erhalten und wird punktuell angepasst. Die wichtigsten Anpassungen sind:

  • Einführung eines erhöhten Fördersatzes von 90 Prozent für finanzschwache Kommunen (der Regelfördersatz beträgt weiterhin 75 Prozent)
  • Integrierte Quartierskonzepte: Einführung eines Förderhöchstbetrages in Höhe von 200.000 Euro pro Quartier


  • Sanierungsmanagement:
  • Verlängerung des Förderzeitraums im Sanierungsmanagement auf bis zu fünf Jahre ohne zusätzliche Antragstellung
  • Einführung von jährlichen Zwischenberichten
  • Anhebung des Förderhöchstbetrags auf 400.000 Euro für fünf Jahre
  • Anhebung des Sachkostenanteils von 20 Prozent auf bis zu 30 Prozent


Anträge können ab sofort direkt bei der KfW gestellt werden. Kommunen, die bis zum 15.11.2023 eine Zusage für ein erstmaliges Sanierungsmanagement von bis zu drei Jahren erhalten haben, haben die Möglichkeit, für das betreffende Quartier eine maximal zweijährige Verlängerung nach den neuen Förderbedingungen zu beantragen.

Weiterführende Informationen finden Sie im Merkblatt „Energetische Stadtsanierung – Zuschuss“ (432) sowie unter www.kfw.de/432