Beschluss
Schnelles Bauen ermöglichen, aber Bauaufsicht wahren
Das Präsidium unterstützt grundsätzlich die Zielsetzung, den Um- und Ausbau bestehender Gebäude zur vereinfachen und dafür den Bestand stärker zu schützen und nicht das gesamte Gebäude dem Neubaustandard anpassen zu müssen. Dies darf aber nicht zu Rechtsmissbrauch und erheblichen Sicherheitsverlusten führen.
Das Präsidium lehnt die geplante Einführung einer Genehmigungsfiktion ab. Dadurch würde nicht nur die Verantwortung für die Einhaltung des materiellen Rechts, sondern auch für die Erstellung eines mangelfreien Bauantrags auf die Bauherrschaft übertragen. Eine Genehmigungsfiktion birgt erhebliche Risiken in den Fällen, in denen das Bauvorhaben objektiv rechtswidrig und eine nachträgliche „Heilung“ nicht möglich ist.
Ein späteres repressives Einschreiten der Bauaufsichtsbehörden im ordnungsbehördlichen Verfahren ist für die Bauherrschaft teurer und zeitintensiver und auch für die Behörden zeitaufwändiger und konfliktträchtiger als eine Prüfung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren, das am Ende mit einer Baugenehmigung abschließt.
Den Beschluss fasste das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen auf seiner 223. Sitzung am 26. Februar 2026 in Duisburg.