Mitteilung
Verlängerung der Mietpreisbremse
Nach der Mietpreisbremse kann die Miethöhe bei neu abgeschlossenen Mietverträgen nur 10 Prozent über der örtlichen Vergleichsmiete liegen.
Über die Aktualisierung der MietSchVO NRW insgesamt und die vormalige Verlängerung der Mietpreisbremse haben wir Sie mit Schnellbrief 47/2025 vom 06.02.2025 informiert.
Weitere Informationen:
Den Verordnungstext zur Änderung der MietSchVO NRW finden Sie hier.