Mitteilung
Verlängerung des § 36a Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LPlG NRW) verkündet und rückwirkend in Kraft getreten
Bezug nehmend auf die StGB NRW-Mitteilung 627/2025 vom 22.09.2025 wird nunmehr mitgeteilt, dass das Sechste Gesetz zur Änderung des LPlG NRW nunmehr verkündet worden ist und rückwirkend in Kraft getreten ist. Die Geltungsdauer des §36a LPlG NRW wurde demgemäß rückwirkend zum 15.08.2025 um weitere sechs Monate verlängert.
Weitere Informationen:
Die Niederschrift über die Verkündung finden Sie im GV. NRW. 2025 S. 784.