Verwaltungsvereinbarungen zum „Sozialen Wohnungsbau“ 2026 und 2027 in Kraft getreten

Link kopieren

Für die Programmjahre 2026 und 2027 stellt der Bund insgesamt 9 Milliarden Euro zur Verfügung. Davon entfallen im Jahr 2026 4 Milliarden Euro auf die soziale Wohnraumförderung, im Jahr 2027 ist eine Aufstockung auf 5 Milliarden Euro vorgesehen. Die Mittel für das Programm „Junges Wohnen“ betragen im Jahr 2026 500 Millionen Euro und sollen ab 2027 auf 1 Milliarde Euro jährlich verdoppelt werden.

Der „Soziale Wohnungsbau“ hat sich zuletzt als stabilisierender Faktor im Wohnungsbau er-wiesen: Im Jahr 2024 wurden rund 62.000 Wohneinheiten gefördert. Dies entspricht einem Anstieg von etwa 50 Prozent gegenüber 2022 und rund 25 Prozent gegenüber dem Vorjahr – trotz insgesamt rückläufiger Bautätigkeit und schwieriger Rahmenbedingungen. Bis zum Jahr 2029 plant der Bund Investitionen in Höhe von insgesamt 23,5 Milliarden Euro in den „Sozialen Wohnungsbau“.

Anmerkungen des StGB NRW

Die deutliche Aufstockung der Bundesmittel ist ausdrücklich zu begrüßen. Sie setzt ein wichtiges Signal zur Stabilisierung des Wohnungsbaus und zur Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum.

Für die Städte und Gemeinden kommt es zudem darauf an, dass die Mittel zügig, unbürokratisch und zielgerichtet in konkrete Projekte fließen. Der „Soziale Wohnungsbau“ bleibt ein zentrales Instrument, um den wachsenden Bedarf an bezahlbarem Wohnraum zu decken und den sozialen Zusammenhalt vor Ort zu stärken.

Weitere Informationen:

Die Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und die Verwaltungsvereinbarung zum „Sozialen Wohnungsbau 2026/2027“ sowie „Junges Wohnen 2026/2027“ finden Sie hier.



Az.: 20.4.3-006/002

GVP 28