Bundes-Wettbewerb „Abpflastern“

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Ein Neustart des Wettbewerbs (2. Saison) ist ab dem 21.03.2026 vorgesehen (https://www.abpflastern.de/). Mit der Entsiegelung von versiegelten Flächen kann insbesondere ein Beitrag zur Vermeidung von Schäden durch Starkregenereignisse geleistet werden, wenn das Regenwasser auf unversiegelten und wieder begrünten Flächen auf natürliche Art und Weise versickern kann. Diesen Aspekt greift auch § 8 Abs. 3 des am 01.07.2024 in Kraft getretene Bundesklimaanpassungsgesetz (KAnG) auf. Dort ist ein Entsiegelungsgebot für versiegelte (öffentliche) Flächen geregelt, die nicht notwendig versiegelt sein müssen.