Mitteilung
Bundestag beschließt Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht
Die Rückkehr des Wolfs nach Deutschland gilt als Erfolg des Artenschutzes. Gleichzeitig ist die Population in den vergangenen Jahren deutlich gewachsen. Nach aktuellen Angaben leben inzwischen mehr als 1.600 Wölfe in Deutschland. Mit der steigenden Zahl der Tiere nehmen auch Konflikte mit der Weidetierhaltung zu. So wurden beispielsweise im Jahr 2024 rund 4.300 Nutztiere bei Wolfsangriffen verletzt oder getötet. Diese Entwicklung war ein wichtiger Hintergrund für die politische Entscheidung, das Wolfsmanagement neu zu regeln. Mit dem Bundestagsbeschluss wird das Management der Art teilweise vom reinen Naturschutzrecht in den Zuständigkeitsbereich des Jagdrechts überführt. Dies soll insbesondere eine praktischere und schnellere Handhabung vor Ort ermöglichen.
Mit der Gesetzesänderung wird die Grundlage geschaffen, eine reguläre Jagdzeit für den Wolf vom 1. Juli bis zum 31. Oktober einzuführen. Innerhalb dieses Rahmens können die Länder künftig entscheiden, ob und in welchem Umfang eine Bejagung tatsächlich stattfindet. Die konkrete Umsetzung (z. B. Abschusszahlen oder regionale Regelungen) sollen die Bundesländer über Managementpläne festlegen. Voraussetzung bleibt, dass sich die Population des Wolfs in einem günstigen Erhaltungszustand befindet.
Ein zentrales Ziel der Gesetzesänderung ist es, den Umgang mit sogenannten Problemwölfen deutlich zu erleichtern. Wölfe, die wiederholt Nutztiere reißen oder sich Menschen und Siedlungen auffällig nähern, können künftig mit geringerem, rechtlichen Aufwand entnommen werden. Diese Entnahmen können in bestimmten Fällen auch außerhalb der regulären Jagdzeit erfolgen, wenn dies zur Gefahrenabwehr oder zum Schutz von Nutztieren erforderlich ist.
Für Regionen mit ungünstigem Erhaltungszustand, bei denen aber Weideflächen aufgrund der Geländebedingungen nicht zumutbar wolfsabweisend zäunbar sind, können sog. Weidegebiete ausgewiesen werden, in denen eine Bejagung ebenfalls zulässig wird. Eine solche Bestimmung muss zur Abwendung ernster land-, forst-, fischerei- oder wasserwirtschaftlicher oder sonstiger ernster wirtschaftlicher Schäden erforderlich sein.
Der Gesetzentwurf wurde im Bundestag angenommen. Die Gesetzesänderung muss vom Bundesrat am 27.03.2026 bestätigt werden. Erst nach der Zustimmung der Länderkammer kann das Gesetz in Kraft treten und anschließend von den Bundesländern umgesetzt werden.
Anmerkungen des StGB NRW
Die Änderungen des BJagdG und de BNatSchG sollen insbesondere die Interessen des Artenschutzes stärker mit den Belangen der Landwirtschaft und der ländlichen Räume in Einklang bringen. Auch wenn die bisherige unions- und bundesrechtliche Barriere für ein Wolfsmanagement absehbar wegfallen wird, wird erst die Umsetzung auf Landesebene zeigen, ob und wie eine Jagdzeit in Nordrhein-Westfalen tatsächlich ausgestaltet wird. Pläne der Landesregierung sind insofern noch nicht bekannt. Für Wolfshinweise hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW jüngst aber ein neues, digitales Meldeformular eingeführt: https://wolf.nrw/wolf/de/aktuelles/2026-02-06