Mitteilung
EU-Entwaldungsverordnung gilt erst ab Ende 2026
Anmerkung des Städte- und Gemeindebundes NRW
Aktuell ist in der EU-Umweltpolitik eine starke Tendenz hin zur Reduzierung bis hin zur Abschaffung umwelt- und klimaschutzrechtlicher Vorgaben festzustellen. In diesem Zusammenhang war auch die EUDR aufgrund ihrer Vorgaben für Lieferketten in die Kritik geraten. Auch wenn es geboten ist, Verwaltungsaufwand nicht unnötig zu vergrößern, sind die gegenwärtigen Diskussionen nicht in allen Ausprägungen hilfreich, da Städte und Gemeinden Planungssicherheit für die Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben brauchen.
Der StGB NRW begrüßt daher, dass nach dem bloßen zeitlichen Verschieben des Inkrafttretens – ursprünglich sollte die Verordnung schon seit Ende 2024 greifen – jetzt sinnvolle Änderungen der EUDR zu erwarten sind, gleichzeitig aber das Ziel, zum Schutz globaler Wälder beizutragen, erhalten bleibt. Die geplanten Anpassungen (etwa die Nutzung von Postadressen statt Geo-Daten und der Wegfall der Weitergabe von Referenznummern entlang der gesamten Lieferkette) würden den bürokratischen Aufwand erheblich reduzieren und endlich eine praxistaugliche Umsetzung ermöglichen.