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EU-Entwaltungsverordnung verzögert sich erneut

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An der praktischen Umsetzbarkeit gab es anhaltende Kritik, auch seitens der kommunalen Spitzenverbände. Obgleich die Verschiebung offiziell mit Problemen des IT-Systems begründet wird, mit dem die Warenflüsse erfasst werden sollen, dürfte ebenso eine Rolle spielen, dass die EU-Kommission Zusagen zur Berücksichtigung US-amerikanischer Bedenken anlässlich des Zollstreits gemacht hat. Zudem haben Forstwirtschaft, Landwirtschaft sowie kleine und mittelständische Betriebe vor erheblichen Belastungen gewarnt. Die erneute Verschiebung bietet jedenfalls die Möglichkeit, diverse Nachbesserungen vorzunehmen.

Anmerkung des Städte- und Gemeindebundes NRW

Auch aus kommunaler Sicht und der Perspektive des Kommunalwaldes muss nun sichergestellt werden, dass es nicht bei bloßen Übergangsfristen bleibt. Eine Überarbeitung der EUDR sollte unter anderem eine klare 0-Risiko-Kategorie für unproblematische Regionen und Produkte, in denen keinerlei Entwaldungsgefahr besteht, und eine Konzentration der Sorgfaltspflichten auf die Erstinverkehrbringer beinhalten. Unabhängig davon müssen digitale Systeme und Datenbanken praxistauglich funktionieren, bevor sie verpflichtend eingesetzt werden. Damit liegt die politische Verantwortung nun bei Kommission, Parlament und Mitgliedstaaten, den Schutz globaler Wälder ohne vermeidbare Hindernisse für heimische Betriebe zu gewährleisten.