Mitteilung
Förderprogramm Klimaanpassung und öffentliche Wasserversorgung
- die Außenbereichserschließung der öffentliche Wasserversorgung,
- die Erschließung neuer Wasserressourcen für die öffentliche Wasserversorgung,
- der Bau zusätzlicher Trinkwasserspeicher, die der öffentlichen Wasserversorgung dienen,
- der Bau zusätzlicher Trinkwasserleitungen zur Stärkung von Wasserversorgungs-verbünden und zur Vermaschung von Ortsnetzen der öffentlichen Wasserversorgung sowie
- die Errichtung und der Betrieb von Trinkwasserbrunnen zur kostenlosen Bereitstellung von Trinkwasser in der Öffentlichkeit.
Die erwartete Wirkung in Bezug auf eine Anpassung an den Klimawandel ist bei der Antragstellung zu begründen.
Nicht gefördert werden beispielsweise Maßnahmen zum Ausbau der Notstromversorgung und mobile Wasserversorgungsanlagen.
Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben pro Antragsteller dürfen maximal 2.500.000 Euro betragen.
Teilnahmeberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und maximal 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder 43 Mio. Euro Jahresbilanzsumme sowie kommunale Unternehmen.
Förderanträge könne bis zum 31. Dezember 2026 gestellt werden. Geförderte Maßnahmen müssen bis zum 30. Juni 2029 abgeschlossen sein.
Weitere Details können dem nachfolgenden Link zur Förderbekanntmachung entnommen werden:
https://www.efre.nrw/einfach-machen/foe ... rnehmennrw