Mitteilung
Klage gegen Abschaffung der Stoffstrombilanzverordnung
Die durch das Bundeslandwirtschaftsministerium erlassene Verordnung zur Aufhebung der Stoffstrombilanz ist am 8.Juli 2025 in Kraft getreten. Die Grünen begründen ihre Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht nun damit, dass zum einen im Düngegesetz eine Pflicht zum Erlass der Verordnung besteht. Zudem sei die Verordnung – und auch eine entsprechende Aufhebungsverordnung – dem Bundestag vorher zuzuleiten, damit dieser entscheiden könne, ob er die Änderungen annehmen, ablehnen oder modifizieren möchte. Beide Regelungen seien durch den Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer übergangen worden.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium hatte die Abschaffung der Verordnung mit dem Bürokratieabbau begründet. Durch wegfallende Berichtspflichten würden die Landwirte jährlich um 18 Millionen Euro entlastet.
Die Stoffstrombilanzverordnung wurde 2018 eingeführt, um Transparenz über betriebliche Nährstoffflüsse zu schaffen. Hierdurch sollte insbesondere ein besserer Schutz des Grundwassers gewährleistet werden.
Anmerkung des Städte- und Gemeindebundes NRW
Der StGB NRW hat sich im Rahmen der Länder- und Verbändeanhörung zur Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung gegen die Abschaffung ausgesprochen. Die kommunale Ebene benötigt belastbare Informationen zum Entstehen von Stickstoff- und Phosphorüberschüssen, um einen effektiven Gewässer- und Grundwasserschutz gewährleisten zu können. Zudem dient die Kontrolle durch die Stoffstrombilanz auch der Einhaltung der Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Mit Urteil vom 06.03.2025 (Az.: 10 C 1.24) hat das Bundesverwaltungsgericht die Revision der Bundesländer Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen gegen das Urteil des OVG Niedersachsen vom 21.11.2023 (Az.: 7 KS 8/21) zurückgewiesen. Damit müssen die beiden Bundesländer das Maßnahmenprogramm Ems im Hinblick auf den Nitratgehalt im Grundwasser nachbessern. Siehe hierzu auch zuletzt die Mitteilung des StGB NRW https://www.kommunen.nrw/informationen/ ... asser.html
Zudem sind die Anforderungen an die Niederschlagswasservorbehandlung vor Einleitung in ein Gewässer immer weiter verschärft worden und die Städte und Gemeinden erwarten, dass alle Gewässerbenutzer bei der Verbesserung der Gewässergüte gleichsam in die Pflicht genommen werden. Im Übrigen führt die Abschaffung der Verordnung zu keinem nennenswerten Bürokratieabbau, da diese Pflichten in weiten Teilen auf die Düngeverordnung zurückzuführen sind.