Mitteilung
Meldungen nach dem Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG)
Um die Leistungsmeldung für das Jahr 2024 auch über den 31. Dezember 2025 hinaus technisch zu ermöglichen, musste die Abgabe der Leistungsmeldung für das Jahr 2025 verschoben werden. Die im Jahr 2025 erbrachten Leistungen können daher erst ab dem 16. Februar 2026 bis zum 31. Mai 2026 auf DIVID abgegeben werden.