Mitteilung
Neues Online-Portal zur Güteüberwachung von Ersatzbaustoffen in NRW
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW (LANUK) hat ein neues Online-Portal veröffentlicht, in dem über die Ergebnisse der Güteüberwachung mineralischer Ersatzbaustoffe in NRW informiert wird. Das Portal ist über den Link https://gueteueberwachungmeb.abfall-nrw.de zu erreichen.
Das Portal informiert aktuell und transparent über die Qualität gütegesicherter Ersatzbaustoffe in Nordrhein-Westfalen. Es richtet sich an alle, die Ersatzbaustoffe verwenden, wozu neben privaten Vorhaben auch die Städte und Gemeinden gehören. Das Portal bietet hierfür unter anderem eine Liste aller Lieferwerke in NRW, eine interaktive Karte mit Suchfunktion sowie abrufbare Testate zu Eignungsnachweisen und Ergebnissen der Fremdüberwachung. Darüber hinaus sind dort verständliche Hintergrundinformationen zur Güteüberwachung zu finden.
Die neue Plattform löst die seit 2015 bestehende Veröffentlichungsvereinbarung zur Baustoffüberwachung seitens der obersten Straßenbaubehörde ab. Die bereitgestellten Testate verknüpfen die bautechnischen Vorgaben des Straßen- und Erdbaus mit den umweltrechtlichen Anforderungen der neuen Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV). Letztere gilt seit August 2023 und schafft erstmals bundesweit einheitliche Regeln für die Herstellung und den Einsatz gütegesicherter Ersatzbaustoffe.
Mit dem neuen System wird die Bereitstellung der Testate durch die Überwachungsstellen digitalisiert. Die Überwachungsstellen bekommen Zugang zur relevanten Datenschnittstelle des LANUK, der Datenbestand zu den überwachten Werken wird laufend aktualisiert. Die Prüfstellen wurden Anfang April 2025 entsprechend geschult und haben im Anschluss mit der Dateneingabe begonnen.
Anmerkung des Städte- und Gemeindebundes NRW
Das neue Portal bietet den Städten und Gemeinden eine wichtige Hilfestellung beim Einsatz von Ersatzbaustoffen. Deren Nutzung ist äußerst sinnvoll, da mineralische Bauabfälle über die Hälfte der gesamten Abfallmenge ausmachen und so ein wesentlicher Beitrag zur Ressourcenschonung geleistet werden kann. Das Landeskreislaufwirtschaftsgesetz (LKrWG) NRW hält in § 2 Abs. 2 die Kommunen zur Nutzung mineralischer Ersatzbaustoffe im Tiefbau an, wenn gem. § 2 Abs. 3 LKrWG NRW die Einhaltung aller stofflichen Anforderungen für den vorgesehenen Verwendungszweck durch den Hersteller sichergestellt ist, keine wesentlichen Mehrkosten entstehen und keine anderen Rechtsvorschriften entgegenstehen. Das neue Portal des LANUK ist daher, auch wenn es sich noch im Aufbau befindet, ein weiterer Schritt, um die seit August 2023 geltende Ersatzbaustoffverordnung vor Ort mit Leben zu füllen. Dringend benötigt wird allerdings weiterhin eine Regelung zum Ende der Abfalleigenschaft, die bundesrechtlich noch aussteht und zwischenzeitlich in manchen Bundesländern (jedoch nicht in NRW) eingeführt wurde.