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Nutzung des Sondervermögens durch die kommunale Wasserwirtschaft

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Zum Hintergrund

Das LuKIFG regelt, wie die Länder ihren Anteil nutzen dürfen, einschließlich der Verteilung nach dem Königsteiner Schlüssel. Zwar zeigt sich, dass die 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen voraussichtlich keine spürbare zusätzliche Finanzierung für wasserwirtschaftliche Maßnahmen bringen – da sie bestehende Programme wie das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) und die Kommunalrichtlinie absichern –, so bleibt doch die Anerkennung wasserwirtschaftlicher Investitionen ein wichtiges Signal.

Für die kommunale Wasserwirtschaft ist es wichtig, dass diese ausdrücklich im Gesetz genannt wird, insbesondere um Zugang zu den im SVIKG verankerten 300 Milliarden Euro zu erhalten. Gleichzeitig wird deutlich, wie groß der Wettbewerb zwischen verschiedenen Infrastrukturbereichen ist und dass die verfügbaren Fördermittel nicht den gesamten Investitionsbedarf decken werden. Bereits während der Koalitionsverhandlungen wurde vom Verband kommunaler Unternehmen auf der Grundlage einer Studie auf einen Investitionsbedarf von rund 800 Milliarden Euro bis 2045 hingewiesen, um die bestehenden Systeme zu modernisieren und notwendige Anpassungsmaßnahmen aufgrund des Klimawandels vornehmen zu können.

Weiteres Verfahren

Der Bundesrat hat am 11. Juli seine Änderungswünsche am Gesetzesentwurf zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (LuKIFG) der Bundesregierung beschlossen. Das Gesetz wird regeln, wie die Länder ihren Anteil am 100 Milliarden Euro Sondervermögen für Länder und Kommunen nutzen können. Zudem erkennt der Bundesrat die Relevanz von Investitionen in der Wasserwirtschaft in den nächsten Jahren. Der Bundesrat untermauert die Bedeutung der Wasserwirtschaft, folgt jedoch nicht Ausschussempfehlungen, die Wasserwirtschaft stärker im Gesetzestext selbst zu verankern. Im Sondervermögen muss die Wasserwirtschaft und ihre zentrale Rolle für die Anpassung an die Folgen des Klimawandels aber noch stärker in den Blick genommen werden. Dies kann im weiteren Verfahren im Bundestag noch erfolgen. Auf Landesebene wird es darauf ankommen, dass die Kommunen – wie vom StGB NRW gefordert – fair an den Mitteln beteiligt werden (siehe hierzu die Pressemitteilung des StGB NRW: https://www.kommunen.nrw/presse/pressem ... n-ein.html)