Mitteilung
OVG NRW zu Rasengittersteinen
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass laut dem OVG Niedersachsen (Beschluss vom 17.01.2023 - Az.: 1 LA 20/22) und dem VGH Baden-Württemberg (Beschluss vom 12.05.2025 - 8 S 388/25 – Vorinstanz: VG Stuttgart, Urteil vom 27.01.2025 - 6 K 4450/24 - ) sowie dem VG Minden (Urteil vom 27.07.2023 (Az. 1 K 6952/21) eine bauordnungsrechtliche Beseitigungsverfügung bezogen auf einen Stein- und Schottergarten ebenfalls als rechtmäßig angesehen worden ist. Hintergrund dieser Rechtsprechung ist insbesondere der klimawandelbedingte Gesichtspunkt, dass einer „Versteinerung“ der Stadt entgegengewirkt werden muss, welche in den Sommermonaten zu einer weiteren Aufheizung des Stadtklimas und zu einer zusätzlichen Hitzebelastung führt.