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Warnung vor Betrugsart bei Beauftragung Dritter

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Laut dem Bundeskriminalamt haben Täter Informationen über Auftraggeber und Ausschreibungsgewinner von der Website https://ted.europa.eu/ ausgelesen.

Unter Nutzung der ausgelesenen Daten verfassen die Betrüger im Namen des Auftraggebers eine Aufforderung an die Ausschreibungsgewinner, noch offene Rechnungen zu übermitteln.

Nachdem die Täter in Besitz solcher Rechnungen kommen, werden die Rechnungen so manipuliert, dass auf denen eine Kontoverbindung der Täter erscheint. Anschließend werden die manipulierten Rechnungen an den Auftraggeber bzw. Gläubiger, verbunden mit der Zahlungsaufforderung, übermittelt.

Bekannt ist, dass die Täter bereits begonnen haben, manipulierte Rechnungen (meistens an öffentliche Einrichtungen) zu versenden. Leider scheint diese Methode auch durch die Nutzung von E-Rechnungen nicht gänzlich unmöglich zu sein, wenn auch erschwert.

Zum Schutz wird empfohlen:

Die Absender-E-Mails sorgfältig zu prüfen.

Achten Sie auf Unstimmigkeiten wie unbekannte Domains, Rechtschreibfehler oder abweichende E-Mail-Adressen.

Kontaktieren Sie den Absender bei Zweifel direkt über bekannte, offizielle Kommunikationswege.

Zahlungsaufforderungen verifizieren:

Überprüfen Sie Rechnungen und Bankverbindungen vor jeder Zahlung.

Kontaktieren Sie den Gläubiger telefonisch oder über verifizierte Kanäle, um die Echtheit der Forderung und der Bankdaten zu bestätigen.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur schulen:

Sensibilisieren Sie Ihr Team für derartige Betrugsversuche und etablieren Sie klare Prozesse für die Prüfung von Rechnungen und Zahlungsanweisungen.

Verdächtige Aktivitäten zu melden:

Informieren Sie bei verdächtigen E-Mails oder Rechnungen umgehend Ihre IT-Abteilung, Ihre Bank sowie die zuständigen Behörden.