Mitteilung
Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes in Kraft getreten
Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 468/2025 vom 23.07.2025
Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes in Kraft getreten
Das sechste Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes vom 17.06.2025 ist am 22.07.2025 verkündet worden (BGBl. 2025 I Nr. 164 vom 22.07.2025) und am 23.07.2025 in Kraft getreten.
Damit ist die „reparierte“ Regelung zur Freistellung von Grundstücken vom Bahnbetriebszweck in § 23 AEG wirksam geworden, nach der Kommunen unter bestimmten Voraussetzungen wieder die Möglichkeit haben, wichtige Entwicklungsprojekte auf ehemaligen Bahnflächen durchzuführen und die dafür notwendigen Flächen beim Eisenbahnbundesamt entwidmen zu lassen.
Geändert wurden sowohl § 23 Abs. 1 AEG als auch § 23 Abs. 2 AEG insofern, dass das 2023 eingeführte überragende öffentliche Interesse für Bahnbetriebsflächen in bestimmten Fällen nicht gilt. Zudem wurde § 38 AEG geändert, wonach vor Dezember 2023 beantragte Freistellungsverfahren noch nach der Rechtslage vor dem Beschluss der AEG-Änderung des Jahres 2023 durchgeführt werden. Damals galt kein überragendes Interesse für Bahnbetriebszwecke. Über die einzelnen Änderungen haben wir zuletzt mit Schnellbrief Nr. 224/2025 vom 15.07.2025 informiert.