Mitteilung
Aktualisierung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung ländlicher Wegenetzkonzepte
Mit der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung ländlicher Wegenetzkonzepte und der ländlichen Bodenordnung nach dem Flurbereinigungsgesetz vom 25.07.2018 werden ländliche Wegenetzkonzepte und Flurbereinigungsverfahren gefördert. Die bisherige Förderrichtlinie ist mit Ablauf des 31.12.2025 außer Kraft getreten. Da die Förderbestimmungen grundsätzlich über das Jahr 2025 weiter Bestand haben sollen, wird die Richtlinie in geänderter Form beibehalten und am 31.01.2026 in Kraft treten.
Bei den Änderungen handelt es sich größtenteils um Anpassungen an die Umstellung auf eine ausschließliche Förderung mit nationalen Mitteln, redaktionelle Anpassungen und Klarstellungen. Inhaltlich ist u. a. die Höhe der Zuwendung von höchstens 50.000 Euro auf 70.000 Euro für einen Zeitraum von sieben Jahren angehoben worden.
Weitere Informationen
Die geänderte Richtlinie ist abrufbar unter: MB.NRW 2026 Nr. 26 | RECHT.NRW.DE
Az.: 34 kr / 34.2.10-003/001