Mitteilung
Anhörung im Bundestag zu digitaler Parkraumkontrolle
Experten betonten digitale Parkraumkontrolle als Hebel für mehr Verkehrssicherheit
Die Einführung einer digitalen Parkraumkontrolle wurde von mehreren Sachverständigen im Rahmen der Anhörung unterstützt. Die kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene waren durch einen Vertreter des Deutschen Städtetages vertreten. Dieser betonte, dass es eine praxistaugliche Ausgestaltung ohne unnötige Nachkontrollen geben müsse. Das Verschlüsselungsverfahren für Kennzeichen müsse technologieoffen geregelt werden. Zugleich wies er darauf hin, dass weitere Parkprivilegien stets zu Lasten des Bewohnerparkens gingen. Diskutiert wurden in diesem Zusammenhang auch sozial abgestufte Tarife beim Bewohnerparken. Hierzu fehlt bislang eine Ermächtigungsgrundlage im StVG.
Polizeiliche Aspekte und „Punktehandel“
Seitens der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) wurden praktische Bedenken geäußert, falls der physische Führerschein, wie im Gesetzentwurf vorgesehen nicht mehr mitgeführt werden muss. So sei eine flächendeckende Netzabdeckung nicht überall gewährleistet. Zudem stelle sich die Frage der Beschlagnahme bei Verkehrsverstößen. Positiv bewertet wurde die geplante Unterbindung des sogenannten „Punktehandels“. Kritisch hinterfragt wurde jedoch, dass nur gewerbsmäßige Fälle erfasst werden sollen.
Anmerkungen aus kommunaler Sicht
Die Digitalisierung des der Parkraumkontrolle bietet aus kommunaler Sicht erhebliche Chancen für effizientere Verwaltungsabläufe und eine moderne Parkraumbewirtschaftung. Für Städte und Gemeinden ist entscheidend, dass die gesetzlichen Grundlagen praktikabel ausgestaltet sind und keine zusätzlichen bürokratischen Hürden entstehen. Die digitale Parkraumkontrolle kann einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit, zur Reduzierung des Parksuchverkehrs und zur Stärkung nachhaltiger Mobilität leisten. Voraussetzung ist jedoch eine rechtssichere, technologieoffene Ausgestaltung mit effektiven Kontrollmöglichkeiten.
Eine Einführung sozial gestaffelter Gebühren beim Bewohnerparken sollte grundsätzlich ermöglicht werden, birgt aus kommunaler Sicht jedoch auch Herausforderungen für die praktische Umsetzung mit sich. Aktuell scheint sich hierfür weiterhin keine politische Mehrheit zu finden. Wichtig bleibt, dass den Kommunen mehr Flexibilität eingeräumt werden muss, Parkraumbewirtschaftung an die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten anzupassen. Hierzu gehört auch eine Anpassung des Gebührenrahmens. In NRW hat die Landesregierung im Februar 2022 mit der „Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Straßenverkehr und Güterbeförderung“ die zuständigen örtlichen Behörden in NRW dazu ermächtigt, selbstständig eine Festlegung der Gebührenhöhe für das Bewohnerparken vorzunehmen. Bei der Festsetzung der Gebühren kann nunmehr gemäß § 6a Abs. 5a Satz 3 StVG neben dem Verwaltungsaufwand auch die Bedeutung der Parkmöglichkeiten, deren wirtschaftlicher Wert oder der sonstige Nutzen der Parkmöglichkeiten für die Bewohnerinnen und Bewohner angemessen berücksichtigt werden. Gleichwohl haben die örtlichen Behörden oftmals von dieser Kompetenz keinen Gebrauch gemacht, sodass die Gebühr für einen Anwohnerparkausweis vielerorts nach wie vor 30,70 Euro beträgt.
Weitere Informationen
Die Stellungnahme der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände sowie der Gesetzentwurf sind abrufbar unter: Deutscher Bundestag - Zuspruch zur Novellierung des Straßenverkehrsgesetzes