Mitteilung
Antragsverfahren für die Struktur- und Dorfentwicklung 2026 startet ab Januar 2026
Mit dem Programm der Struktur- und Dorfentwicklung 2026 setzt sich die Landesregierung für die Stärkung der ländlichen Räume und für lebendige Dörfer und Gemeinden ein. Für das Jahr 2026 stellt das Landwirtschaftsministerium vorbehaltlich der Verabschiedung des Haushalts durch den Landtag 25 Mio. Euro an Bundes- und Landesmitteln für Förderprojekte zur Verbesserung der sozialen, wirtschaftlichen und verkehrlichen Infrastrukturen in den Dörfern bereit. Seit Regierungsantritt im Jahr 2022 hat das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz 64 Mio. Euro Landes- und Bundesmittel bereitgestellt. Dadurch konnten Gesamtinvestitionen in Höhe von 134 Mio. Euro gestemmt und rund 600 Projekte gefördert werden.
Wie auch in den letzten Jahren werden im Jahr 2026 unter anderem Dorfgemeinschaftshäuser als wichtige soziale und kulturelle Treffpunkte, Dorfplätze, Bouleplätze, Skater-Anlagen, Bolzplätze als Begegnungsorte ebenso wie zum Beispiel barrierefreie Umbauarbeiten von Mehrfunktionshäusern, Dorfläden oder Kultur-, Naherholungs- und Tourismuseinrichtungen gefördert. Unterstützt wird zudem eine Umnutzung land- oder forstwirtschaftlicher Gebäude zur Stärkung des dörflichen Lebens oder die Entwicklung von IT-Lösungen, um die Infrastruktur im ländlichen Raum zu verbessern. Projekte können mit einer Zuwendungshöhe von bis zu 250.000 Euro gefördert werden.
Bewerbungsverfahren
Ab dem 1. Januar 2026 wird über die Bezirksregierungen das digitale Antragsverfahren für die Struktur- und Dorfentwicklung gestartet. Interessierte Gemeinden, Vereine und Einrichtungen können für das Jahr 2026 bis zum 15. März 2026 Anträge über die Internetseiten der Bezirksregierungen einreichen.
Es wird empfohlen, dass sich die Antragstellenden zwecks Klärung ihrer Fördermöglichkeiten vor Einreichung eines Förderantrages mit ihrer zuständigen Bezirksregierung (Dezernat 33) in Verbindung setzen.
Weitere Informationen
Alle wichtigen Informationen zum Förderaufruf finden sich auf den Internetseiten der jeweiligen Bezirksregierungen.
Az.: 32 kr / 30.0.3-001/001