Mitteilung
Deutlich mehr Unfälle mit E-Scootern - Junge Fahrende besonders betroffen
Deutlich mehr E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden
Die Zahl der E-Scooter-Unfälle, bei denen Menschen verletzt oder getötet wurden, ist weiter gestiegen. Im Jahr 2024 registrierte die Polizei in Deutschland 11.944 E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden – das waren 26,7 Prozent mehr als im Jahr zuvor (9.425 Unfälle). Dabei kamen insgesamt 27 Menschen ums Leben, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Die Zahl der Todesopfer ist damit gegenüber 2023 ebenfalls gestiegen, damals starben 22 Menschen bei E-Scooter-Unfällen. 1.513 Menschen wurden im Jahr 2024 bei solchen Unfällen schwer verletzt und 11.433 leicht.
Insgesamt spielen E-Scooter im Unfallgeschehen eine vergleichsweise geringe Rolle: 2024 registrierte die Polizei insgesamt 290.701 Verkehrsunfälle mit Personenschaden, lediglich an 4,1 Prozent war ein E-Scooter-Fahrer oder eine E-Scooter-Fahrerin beteiligt. Gegenüber 2023 mit damals 3,2 Prozent ist der Anteil allerdings gestiegen.
Junge Menschen besonders häufig betroffen
Fast die Hälfte (48,6 Prozent) aller verunglückten E-Scooter-Fahrenden war jünger als 25 Jahre. 82 Prozent der Unfallopfer waren jünger als 45 Jahre. Damit unterscheidet sich das Unfallprofil deutlich von dem bei Fahrrad- oder Pedelecnutzenden, bei denen die Altersverteilung breiter gestreut ist. Der Anstieg zeigt die wachsende Nutzung besonders bei jungen Menschen, aber auch deren erhöhtes Risiko.
Falsche Straßenbenutzung und Alkohol häufige Ursachen
Hauptunfallursache war die falsche Nutzung von Gehwegen oder Fahrbahnen (21,2 Prozent), obwohl für E-Scooter Radwege oder Seitenstreifen vorgesehen sind. Zudem waren 12,4 Prozent der verunglückten Fahrenden unter Alkoholeinfluss – ein deutlich höherer Wert als bei Fahrradunfällen. Auch nicht angepasste Geschwindigkeit (8,0 Prozent) und Vorfahrtsverstöße (6,2 Prozent) trugen häufig zu Unfällen bei. Besonders häufig ereignen sich E-Scooter-Unfälle in Großstädten mit über 100.000 Einwohnern – hier waren mehr als die Hälfte aller Unfälle verzeichnet.
Anmerkung aus kommunaler Sicht
Der DStGB sieht in den aktuellen Unfallzahlen ein klares Warnsignal. Der Anstieg bei verunglückten E-Scooter-Fahrenden verdeutlicht die Notwendigkeit zusätzlicher kommunaler Steuerungsmöglichkeiten. In einer Stellungnahme zu einem vom Bundesverkehrsministerium vorgelegten Verordnungsentwurf zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung werden differenzierte Regelungen zum Abstellen von E-Scootern begrüßt. Demnach soll das stationslose Abstellen von Leihfahrzeugen zunächst untersagt werden.
Kritisch sehen die kommunalen Spitzenverbände jedoch eine geplante Gleichstellung von E-Scootern mit Fahrrädern in Bezug auf die Öffnung von Fußgängerzonen. Aufgrund des oft instabileren Fahrverhaltens und der typischen Nutzungsweise von E-Scootern braucht es hier andere Maßstäbe und die Möglichkeit, Fahrräder zuzulassen, E-Scooter jedoch auszuschließen.
Ein weiterer Baustein für mehr Verkehrssicherheit bei E-Scootern wäre die Einführung technischer Möglichkeiten zur digitalen Geschwindigkeitsreduzierung in sensiblen Bereichen wie Fußgängerzonen. In vielen europäischen Ländern ist dies bereits Standard. Auch eine stärkere Verantwortung der Sharing-Anbieter für falsch abgestellte Fahrzeuge ist aus Sicht der Kommunen überfällig, beispielsweise lässt sich oft nur schwer ermitteln, wer einen falsch abgestellten E-Scooter zuletzt verwendet hat. Nur mit klaren Regeln und besserem Nutzerverhalten, ermöglicht durch umsetzbare Sanktionsmöglichkeiten, kann die Akzeptanz für Mikromobilitätsangebote verbessert werden. Dies sollte auch im Sinne der Anbieter der Leihfahrzeuge sein.
Weitere Informationen
Pressemitteilung des Statistischen Bundesamts vom 31.07.2025: [url]https.://www.destatis.de[/url]
Hintergrund zur Stellungnahme zur Elektrokleinstfahrzeugeverordnung: https.//www.dstgb.de