Mitteilung
EU-Kommission reformiert EU-Beihilfenvorgaben
Ziel der Reform des sogenannten DAWI-Beschlusses von 2012 ist es, die Beihilfevorschriften zu modernisieren und an aktuelle wirtschaftliche und gesellschaftliche Rahmenbedingungen anzupassen – unter anderem soll die Inflation berücksichtigt werden. Der von der Kommission veröffentlichte Entwurf eines neuen DAWI-Beschlusses sieht deshalb unter anderem vor, die Schwelle für Beihilfen ohne vorherige Notifizierung bei der EU-Kommission von 15 auf 20 Mio. Euro pro Jahr anzuheben. Besonders im Fokus steht der Wohnungsmarkt. Die Kommission führt deshalb mit der Kategorie „erschwinglicher Wohnraum“ neue Beihilfevorschriften für den Wohnungsmarkt ein. Ziel ist die Förderung des Baus und der Sanierung von Wohnungen, die nicht zum klassischen sozialen Wohnungsbau gehören, sondern mittleren Einkommen zugedacht sind. Als Teil der Politik zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit sollen auch Verwaltungsverfahren vereinfacht und Bürokratie abgebaut werden: Überkompensationsprüfungen sind künftig nur noch alle fünf Jahre vorgesehen, und Veröffentlichungspflichten greifen ab einer Beihilfenhöhe von 1 Mio. Euro pro Jahr.
Anmerkung aus kommunaler Sicht
Aus kommunaler Sicht ist die geplante Reform des DAWI-Beschlusses ein überfälliger Schritt hin zu mehr Praxistauglichkeit und Planungssicherheit. Die vorgesehene Anhebung der Schwelle auf 20 Mio. Euro ermöglicht es, öffentliche Dienstleistungen künftig einfacher und mitunter ohne aufwendige Notifizierungsverfahren zu finanzieren. Die Einführung der neuen Kategorie „erschwinglicher Wohnraum“, eröffnet Kommunen und ihren Wohnungsbaugesellschaften neue Möglichkeiten, um auf gestiegene Wohnkosten und begrenzten Wohnraum zu reagieren.
Weitere Informationen:
competition-policy.ec.europa.eu