Mitteilung
Finanzhilfen für Kohleregionen
Fortschreibung des Investitionsprogramms Kohleregionen
Laut einer Unterrichtung der Bundesregierung wurden bis Anfang 2025 insgesamt 395 Projekte im Rahmen der Finanz- und Strukturhilfen eingereicht und bestätigt. Damit erhöht sich das Projektvolumen auf rund 6,99 Mrd. Euro – ein Zuwachs um 18 Projekte bzw. 242 Mio. Euro gegenüber dem Bericht 2024.
Besonders die ostdeutschen Kohleregionen in Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt profitieren von den Finanzhilfen. Für die Steinkohlestandorte in Nordrhein-Westfalen, dem Saarland und Niedersachsen wurden bis Ende 2024 bereits 121 Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 22,1 Mrd. Euro verplant.
Durch die Ansiedlung von Bundesbehörden in den Kohleregionen konnten bisher zudem 4.539 neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Dies soll die wirtschaftliche Transformation der betroffenen Regionen langfristig unterstützen.
Neuer EU-Beihilferahmen als Grundlage für künftige Förderung
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie plant, die STARK-Richtlinie in der Förderkategorie 12 fortzuführen. Grundlage bildet nun der neue EU-Beihilferahmen „Clean Industrial Deal State Aid Framework“ (CISAF), der den bisherigen Krisen- und Transformationsrahmen ersetzt und bis Ende 2030 gilt.
Anmerkungen aus kommunaler Sicht
Die Mittelvergabe zeigt, dass Bund und EU die Transformation der Kohleregionen weiterhin gezielt unterstützen. Für Städte und Gemeinden ist dies ein zentraler Beitrag, um Strukturbrüche abzufedern und neue wirtschaftliche Perspektiven zu schaffen. Entscheidend bleibt jedoch, dass Förderprogramme verlässlich, langfristig und mit geringem bürokratischem Aufwand gestaltet werden. Die geplante Fortführung der STARK-Richtlinie ist zu begrüßen.
Weitere Informationen
Die Unterrichtung der Bundesregierung ist abrufbar unter: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102700.pdf