Förderwettbewerb für technische Lösungen an Schulstraßen gestartet

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Unterstützt werden unter anderem:

•automatisierte Zufahrtsbarrieren wie Poller oder Schranken,
•digitale Systeme zur Erkennung berechtigter Fahrzeuge,
•ergänzende Sicherheitsmaßnahmen wie Warnsysteme oder bauliche Verkehrsberuhigung,
•die Auswertung und Begleitung der Projekte.

Wichtig ist: Die Zufahrt für Berechtigte wie Anwohnende oder Einsatzkräfte muss weiterhin möglich bleiben. Hier sollen digitale Lösungen helfen, beispielsweise mit Chipkarten oder anderen Zugangssystemen.

Hintergrund

Vor allem an Grundschulen kommt es morgens und mittags immer wieder zu gefährlichen Situationen, wenn parkende oder wendende Autos auf Kinder treffen, die zu Fuß, mit dem Fahrrad oder dem Tretroller unterwegs sind. Als erstes Bundesland hat NRW 2024 die Einrichtung von Schulstraßen durch einen Erlass des Verkehrsministeriums maßgeblich erleichtert. Er zeigt auf, wie Städte und Gemeinden Schulstraßen rechtssicher einrichten können. Seitdem sind 58 neue Schulstraßen in NRW entstanden und andere Bundesländer dem Beispiel gefolgt. Weitere 9 Schulstraßen gab es schon vor 2023, sodass es insgesamt derzeit 67 Schulstraßen in NRW gibt.

Teil der Lösung sind oft auch zusätzliche Elternhaltestellen im Umfeld der Schulen. Dort können Kinder, die mit dem Auto gebracht werden, aussteigen und die letzten Meter zu Fuß gehen. So soll das Problem von gefährlichen Verkehrssituationen durch den Hol- und Bringverkehr der sogenannten „Elterntaxis“ wirksam reduziert werden. Das bringt neben der Sicherheit weitere Vorteile: Kinder bewegen sich mehr, sammeln eigene Erfahrungen im Straßenverkehr und gewinnen an Selbstständigkeit – und damit auch an Selbstvertrauen.

Weitere Informationen

Der Link zum Förderaufruf findet sich unter: Förderung temporärer, digital unterstützter Sperrungen von Fahrbahnen für Schulstraßen | Nordrhein-Westfalen fördert

Kommunen, die sich bewerben wollen, melden sich per E-Mail beim MUNV unter: digitaleschulstrasse@munv.nrw.de

Weitere Informationen für Kommunen und den Link zum Erlass finden sich unter: Schulstraßen in NRW


Az.: 35 kr / 33.0-003/002