Pressemitteilung
Für mehr Sicherheit im Straßenverkehr: Städte- und Gemeindebund NRW begrüßt neue Möglichkeiten zur Verkehrsüberwachung
Präsenz zeigen, wo sie gebraucht wird
Bislang dürfen in NRW lediglich die Polizei, Kreise und Städte über 50.000 bzw. 60.000 Einwohner sowie mehrere Städte und Gemeinden in Form interkommunaler Zusammenarbeit Maßnahmen zur Verkehrsüberwachung ergreifen. Laut Sommer führe diese Situation in kleinen und mittleren Gemeinden oftmals zu Frustration: „Trotz Bürgerbeschwerden über Raser an sensiblen Stellen – zum Beispiel vor Kitas, Schulen oder Seniorenheimen – bleibt eine effektive Kontrolle oft aus, da die zuständigen Kreisbehörden aufgrund knapper Ressourcen nicht überall gleichzeitig sein können. Aus den Städten und Gemeinden hören wir immer wieder, dass in der Praxis Schilder, Straßenmarkierungen oder Piktogramme wirkungslos bleiben. Deshalb müssen sie das Heft des Handelns selbst in die Hand nehmen können. Die Erfahrung zeigt glasklar, dass nur ein realer Kontrolldruck das Fahrverhalten nachhaltig verändert.“
Mehr Sicherheit für Bürgerinnen und Bürger
Angesichts wiederholt vorgetragener Vorbehalte gegenüber der Flexibilisierung der Verkehrsüberwachung stellte Sommer unmissverständlich klar, dass die Reform keine Konkurrenz, sondern eine notwendige Ergänzung der bestehenden Strukturen darstelle. „Wir weisen die Sorge vor einer Zersplitterung der Zuständigkeiten entschieden zurück. Es geht hier nicht um ein Kompetenzgerangel zwischen Kreis und Kommunen, vielmehr um ein echtes Sicherheitsplus für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort“, betonte er. „Wo der Kreis aufgrund seiner großflächigen Verantwortung nur stichprobenartig kontrollieren kann, kennen die örtlichen Ordnungsämter die Gefahrenpunkte, die unübersichtlichen Kurven vor der Grundschule und nicht zuletzt die Beschwerden aus der Nachbarschaft. Diese Ortsnähe ist durch nichts zu ersetzen. Das zeigt ganz konkret die Erfahrung aus den großen kreisangehörigen Städten, die seit langem solche Maßnahmen erfolgreich durchführen.“
Auch dem Argument mangelnder Wirtschaftlichkeit und fehlender Sachkompetenz in den Gemeinden hielt Sommer die kommunale Praxis entgegen: „Das Rad muss nicht in jeder Gemeinde neu erfunden werden. Kleine Kommunen in anderen Bundesländern beweisen, dass eine effektive und rechtssichere Verkehrsüberwachung reibungslos funktioniert. Die Verwaltungen in NRW sind grundsätzlich gut aufgestellt und wir sprechen hier nicht von vollkommen neuen Aufgaben. Die Bußgeldabwicklung kann etwa in bestehende Prozesse integriert werden. Es entsteht kein neues Bürokratiemonster.“
Abschließend entkräftete Sommer den Vorwurf finanzieller Eigeninteressen: „Wer uns unterstellt, wir wollten hier nur die kommunalen Kassen füllen, verkennt die Realität in den Rathäusern. Sicher müssen wir in Technik und die Ausbildung des Personals investieren, das ist aber ein entscheidender Beitrag, um unsere Straßen sicherer zu machen. Unsere Absicht ist also keineswegs, Bußgelder einzutreiben, unsere Absicht ist, eine Verhaltensänderung der Verkehrssünder herbeizuführen. Wenn am Ende des Tages niemand mehr geblitzt wird, weil sich alle an die Regeln halten, dann sind wir unserem Ziel der ‚Vision Zero‘ wieder ein großes Stück näher gekommen – niemand soll im Straßenverkehr verletzt oder getötet werden. Das ist die einzige Währung, in der wir rechnen.“
