GAK-Rahmenplan 2026–2029 beschlossen

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Im Förderbereich „Integrierte ländliche Entwicklung“ bleibt der erhöhte Fördersatz von bis zu 90 Prozent für finanzschwache Kommunen bis zum 31. Dezember 2030 bestehen. Betroffene Kommunen können damit weiterhin in Infrastrukturprojekte investieren und ihre Entwicklung vor Ort vorantreiben.

Finanzschwache Gemeinden werden von den Ländern entsprechend den landesspezifischen Gegebenheiten ausgewählt. Als sachgerechte Kriterien für Finanzschwäche gelten

•die Teilnahme an einem landesrechtlichen Hilfs- oder Haushaltssicherungsprogramm,
•der Empfang von Schlüsselzuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich,
•eine hohe Verschuldung (insbesondere Höhe der Kassenkreditbestände
•sowie sonstige einnahme- oder ausgabeseitige Kriterien (z. B. geringe Steuer-, Finanz- oder Umlagekraft, Arbeitslosenquote, Höhe der Sozialausgaben).

Die Auswahl des Kriteriums oder der Kriterien obliegt den Ländern. Im Ergebnis dürfen höchstens 50 Prozent der Gemeinden des jeweiligen Landes höhere Fördersätze gewährt werden. Abweichungen hiervon sind zu begründen und nur im Einvernehmen mit dem Bund zulässig.

Weitere Maßnahmen und Bürokratieabbau

Beschlossen wurde neben weiteren Details der Agrarförderung im GAK-Rahmenplan zudem die Verlängerung der Förderung von Waldpflegeverträgen für forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse um weitere zehn Jahre. Darüber hinaus wurden Empfehlungen zur Weiterentwicklung und Entbürokratisierung der GAK in die kürzlich vorgelegte föderale Modernisierungsagenda aufgenommen, um das Förderinstrument künftig einfacher, wirksamer und sichtbarer zu gestalten.

Anmerkungen aus kommunaler Sicht

Die Fortsetzung der erhöhten Förderung für finanzschwache Kommunen im neuen GAK-Rahmenplan ist aus kommunaler Sicht ein wichtiges Signal. Entscheidend wird nun sein, dass die GAK-Mittel auch künftig in ausreichender Höhe für den Förderbereich ländliche Entwicklung zur Verfügung stehen. Diesen klar abzugrenzen durch einen Sonderrahmenplan wäre aus kommunaler Sicht sachgerecht. Nicht zuletzt, da auch europäische Mittel für die ländliche Entwicklung durch die neue Förderstruktur ab 2028 Gefahr laufen, geringer zu werden.

Weitere Informationen

Der angepasste GAK-Rahmenplan wird in Kürze veröffentlicht unter: www.bmleh.de



Az.: 32 kr / 30.0.3-001/001