Mitteilung
Informationsveranstaltung Geschwindigkeitsüberwachung im Rahmen einer Interkommunalen Zusammenarbeit
Hintergrund
Mitte des Jahres 2024 ist die Rechtmäßigkeit interkommunaler Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Geschwindigkeitsüberwachung gemäß § 48 Abs. 2 Satz 2 OBG NRW nach zahlreichen und intensiven Gesprächen mit dem Land final bestätigt worden. Somit können sich Kommunen, die eine gemeinsame Grenze habe, unabhängig von der einzeln betrachteten Zahl ihrer Einwohnerinnen und Einwohner so zusammenfinden, dass sie den additiven Schwellenwert einer nach § 48 Abs. 2 Satz 2 OBG NRW allein zur Geschwindigkeitsüberwachung befugten Kommune (Große kreisangehörige Stadt, 50.000 Einwohner) erreichen und gemeinsam entsprechend tätig werden.
Zudem befindet sich derzeit ein Gesetzesentwurf zum Vierten Gesetz zur Änderung des Ordnungsbehördengesetzes NRW im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren. Der Gesetzesentwurf sieht u. a. vor, dass die kommunalen Verkehrsüberwachungsmöglichkeiten der Ordnungsbehörden ausgeweitet werden. So soll es den kleinen und mittleren kreisangehörigen Kommunen ermöglicht werden – neben den Kreisordnungsbehörden und den großen kreisangehörigen Kommunen – die Geschwindigkeitsüberwachung und Überwachung von Lichtzeichenanlagen an Gefahrenstellen auf Antrag zu ermöglichen, um so die kommunale Verkehrsüberwachung nach § 48 Abs. 2 OBG ausweiten und flexibler gestalten zu können.
Im Rahmen der Veranstaltung wird der Städte- und Gemeindebund über die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen referieren. Zudem wird ein Vertreter der Stadt Langenfeld berichten, wie eine Interkommunale Zusammenarbeit in diesem Bereich verwaltungstechnisch und personell umgesetzt werden kann. Im Anschluss daran werden die technischen Möglichkeiten und Notwendigkeiten für eine erfolgreiche Geschwindigkeitsüberwachung erläutert.
Weitere Informationen
Die kostenfreie Veranstaltung findet am 03.03.2026 von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr in Herdecke (Tagungshotel Zweibrücker Hof, Zweibrücker Hof 4, 58313 Herdecke) statt.
Eine Anmeldung ist möglich per E-Mail an Verkehrssicherheit@Jenoptik.com
Az.: 35 kr / 33.2.3.4-001/005