Neuaufstellung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)

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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat gemeinsam mit dem Bundesministerium der Finanzen und den Ländern die GRW-Förderung reformiert. Die Finanzierung erfolgt weiterhin paritätisch durch Bund und Länder. Die Länder übernehmen – wie bisher – die Auswahl der Projekte sowie die Durchführung der Förderung und können damit regionale Besonderheiten berücksichtigen.

Vereinfachter Förderzugang für Unternehmen

Kernstück der Reform ist ein vereinfachter Zugang zur gewerblichen Förderung. Die grundsätzliche Förderfähigkeit wird künftig anhand einer klaren Negativliste nicht förderfähiger Wirtschaftszweige geprüft. Der bislang komplexe und teils branchenspezifisch eingeschränkte Förderzugang entfällt.

Für kleine und mittlere Unternehmen werden die Anforderungen an neu zu schaffende Arbeitsplätze bis Ende 2028 reduziert. In Regionen mit starkem Bevölkerungsrückgang werden Ausbildungsplätze bei der Berechnung der Arbeitsplatzvorgaben vorübergehend doppelt angerechnet. Neu ist zudem der Fokus auf Produktivität: Erstmals können auch Unternehmen gefördert werden, die keine zusätzlichen Arbeitsplätze schaffen, sofern sie ihre Arbeitsproduktivität um mindestens zehn Prozent steigern und Beschäftigung oder Gesamtbruttolohnsumme stabil halten.

Mehr Spielräume bei der wirtschaftsnahen Infrastruktur

Auch die Förderung kommunaler Infrastruktur wird ausgeweitet. Bis Ende 2028 kann der Grunderwerb für Industrie- und Gewerbeflächen anteilig gefördert werden. Zudem wird die Förderlandschaft gestrafft: Der Bundeswettbewerb „Zukunft Region“ geht in der GRW auf. Ein neuer Fördertatbestand für Versuchs- und Erprobungsinfrastrukturen soll Innovationen in strukturschwachen Regionen unterstützen. Gleichzeitig wird die maximale Fördersumme für Innovationscluster von fünf auf zehn Mio. Euro erhöht.

Langjährige Bedeutung der GRW

Seit Anfang der 1970er Jahre haben Bund und Länder laut BMWE über die GRW rund 82 Mrd. Euro eingesetzt. Damit wurden fast 157.000 Investitionsvorhaben angestoßen und Investitionen von etwa 390 Mrd. Euro ausgelöst. Insgesamt konnten rund 4,9 Mio. Arbeitsplätze geschaffen oder gesichert werden.

Anmerkungen aus kommunaler Sicht

Die GRW ist ein über Jahrzehnte bewährtes Instrument der Regionalpolitik, um in wirtschaftlich schwächeren Regionen Impulse für Wachstum und neue Arbeitsplätze zu setzen. Die Neuaufstellung der GRW ist aus kommunaler Sicht ein wichtiger Schritt, um Regionalförderung praxisnäher und wirksamer zu gestalten. Positiv zu bewerten sind insbesondere die Vereinfachung der Förderlogik und die neuen Spielräume für Kommunen bei der Entwicklung von Industrie- und Gewerbeflächen. Insbesondere der nun unter bestimmten Voraussetzungen mögliche Grunderwerb war ein zentrales Anliegen der Kommunen und ist im Rahmen einer Konsultation im Jahr 2025 von vielen Kommunen befürwortet worden.

Gerade angesichts knapper Haushalte und hoher Flächenkosten können die neuen Regelungen Investitionen vor Ort erleichtern. Entscheidend wird nun aber sein, dass die Mittelausstattung der GRW ausreichend ausgestattet bleibt.

Weitere Informationen

Der neue GRW-Koordinierungsrahmen ist abrufbar unter: koordinierungsrahmen-der-grw-ab-januar-2026.pdf




Az.: 32 kr / 30.0.3-002/002