Mitteilung
Neue Haftungsregeln für E-Scooter auf den Weg gebracht
Gleichstellung mit anderen Kraftfahrzeugen
Künftig sollen für E-Scooter vergleichbare Haftungsregeln gelten wie für andere Kraftfahrzeuge. Insbesondere ist vorgesehen, die sogenannte Gefährdungshaftung des Halters einzuführen. Damit würde die Verantwortlichkeit des Fahrzeughalters unabhängig von einem individuellen Verschulden greifen. Dies soll insbesondere dann helfen, wenn der konkrete Fahrer nach einem Unfall nicht ermittelt werden kann – ein Problem, das gerade bei Leihsystemen regelmäßig auftritt.
Anmerkung aus kommunaler Sicht
Die Reform erfolgt vor dem Hintergrund steigender Unfallzahlen sowie praktischer Probleme bei der Rechtsdurchsetzung. Kommunen berichten immer wieder von Schwierigkeiten, Verantwortliche bei falsch abgestellten oder in Unfälle verwickelten E-Scootern zu identifizieren. Aus kommunaler Sicht ist die geplante Neuregelung daher zu begrüßen. Die kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene hatten bereits im Rahmen einer Stellungnahme zur Elektrokleinstfahrzeugeverordnung auf die bestehende Haftungslücke hingewiesen und eine gesetzliche Klarstellung gefordert. Die vorgesehene Einführung einer Halterhaftung stellt einen wichtigen Schritt dar, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Rechtsdurchsetzung zu erleichtern.
Weitere Informationen
Die Pressemitteilung des BMJV vom 18.03.2026 ist abrufbar unter: BMJV - Pressemitteilungen - Unfälle mit E-Scootern: Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur Verschärfung der Haftung
Az.: 34 kr / 34.0.8-002/006