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Neuer Förderaufruf zu Abbiegeassistenzsystemen startet am 11.08.2025

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Hintergrund zur Förderrichtlinie

Die Förderrichtlinie für die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen hat als Ziel eine Erhöhung der allgemeinen Verkehrssicherheit, signifikante Verringerung der Unfälle mit schwächeren Verkehrsteilnehmenden wie Radfahrende sowie Fußgängerinnen und Fußgänger durch rechts abbiegende Lastkraftwagen oder Busse sowie eine stärkere Wahrnehmung des Rad- und Fußverkehrs.

Der Bund gewährt nach Maßgabe der Richtlinie „AAS“ sowie der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung Zuwendungen für die Ausrüstung von Abbiegeassistenzsystemen in förderfähigen Kraftfahrzeugen. Förderfähige Kraftfahrzeuge im Sinne dieser Richtlinie sind Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen und Kraftomnibusse mit mehr als neun Sitzplätzen einschließlich Fahrersitzplatz. Sie müssen im Inland für gewerbliche, freiberufliche, gemeinnützige oder öffentlich-rechtliche Tätigkeiten angeschafft und betrieben werden (vgl. Nummer 2.3 der Richtlinie „AAS“).

Weitere Informationen

Antragsformulare und Ausfüllhilfen werden kurzfristig unter Antragsportal des BMDV zur Verfügung gestellt.

Weitere Informationen stehen zur Verfügung unter: [url]https.://www.balm.bund.de [/url]