ÖPNV-Reform auf Belange der Regionen abstimmen

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Im Mittelpunkt der gemeinsamen Reformanstrengungen müssen effizientere und transparente Strukturen sowie eine verbesserte Zuverlässigkeit im SPNV stehen. Durch die im Regierungsentwurf zur Änderung des ÖPNVG NRW vorgesehene Bündelung der drei Verbünde im Bereich des SPNV in einer landesweiten SPNV-Trägerorganisation kann die Marktposition verbessert werden. Dabei dürfen die individuellen und unterschiedlichen Belange in den Regionen von NRW jedoch nicht vernachlässigt werden. Dies ist durch geeignete Mitspracherechte und einen hinreichenden Einfluss der kommunalen Ebene sicherzustellen.

Das Präsidium fordert, dass die Haftung für die SPNV-Trägerorganisation nicht einseitig den Kommunen überlassen werden darf. Die von den Zweckverbänden zu leistende Stammeinlage muss auskömmlich bemessen sein, um einen Rückgriff auf die kommunalen Haushalte im Haftungsfall zu verhindern. Zudem muss zusätzlich eine Absicherung der Haftung über ein SPNV-Grundangebot auf mindestens 90 Prozent des bisherigen SPNV-Angebots in NRW angehoben werden.

Das Grundangebot darf sich nicht einseitig auf die städtischen Ballungsräume beschränken, sondern muss auch die Anbindung des ländlichen Raums sicherstellen. Auch losgelöst vom Grundangebot müssen die Interessen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden angemessen berücksichtigt werden.

Das Präsidium begrüßt die geplante Dynamisierung der ÖPNV-Pauschale und der neu eingeführten Verbundpauschale. Die geplante Erhöhung der ÖPNV-Pauschale kompensiert jedoch allenfalls die allgemeine Inflationsrate seit der letzten Erhöhung. Das Präsidium fordert die Landesregierung auf, die ÖPNV-Pauschale um den fehlenden Betrag im Umfang der bisher weitergeleiteten Mittel aus der SPNV-Pauschale für Zwecke des ÖSPV zu erhöhen.

Aus Sicht des Präsidiums muss verhindert werden, dass die durch die Strukturreform ausgelöste Überleitung von Verkehrs- und Kreditverträgen auf die neue landesweite SPNV-Trägerorganisation zu einer finanziellen Belastung der Kommunen werden kann. Das Präsidium fordert das Land daher auf, die rechtlichen und finanziellen Auswirkungen der Transformation durch eine unabhängige Risikoanalyse zu evaluieren und finanziellen Risiken durch eine entsprechende Garantie oder gesetzliche Regelungen zu übernehmen.

Den Beschluss fasste das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen auf seiner 223. Sitzung am 26. Februar 2026 in Duisburg.

Hintergrund
Die Landesregierung hat am 16.12.2025 den Regierungsentwurf eines 10. Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehrs in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) verabschiedet. Damit soll die im Koalitionsvertrag geplante Reform der Organisation des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) umgesetzt werden. Im Vorfeld fanden zahlreiche Sitzungen des Arbeitskreises SPNV-Strukturreform unter Beteiligung des StGB NRW und mehrere Ministergespräche statt. Ziel der Reform ist es, durch einfache, schlanke und überschaubare Strukturen eindeutige Zuordnung von Verantwortlichkeiten, eine effiziente Organisation sowie Synergien und Effizienzgewinne im Sinne einer auskömmlichen Finanzierung des ÖPNV-Gesamtsystems zu erzeugen. Derzeit ist die Aufgabenträgerschaft für den SPNV regional auf die drei Zweckverbände (VRR, NWL und go.Rheinland) aufgeteilt.