Mitteilung
„progres.nrw“-Förderprogramm für Elektromobilität wird fortgesetzt
Bereits im vergangenen Jahr war die Nachfrage im „progres.nrw“-Programm für Emissionsarme Mobilität sehr gut. So wurden durch die Förderung im vergangenen Jahr fast 6.000 E-Ladepunkte an Mehrfamilienhäusern und für Beschäftigte realisiert. Damit Anträge künftig schneller bewilligt werden können, erhalten die Förderprogramme schrittweise ein automatisiertes Prüfverfahren. Das Pilotprojekt ist Teil des neuesten Entlastungspakets der Landesregierung.
Das wird gefördert:
•Für Ladepunkte an Mehrfamilienhäusern und bei Arbeitgebern können maximal 1.500 Euro je Ladepunkt beantragt werden.
•Schnellladeinfrastruktur für gewerbliche Nutzfahrzeuge: Der Förderhöchstbetrag beträgt 40.000 Euro je Ladepunkt.
•Errichtung von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur: Die höchstmögliche Förderung beträgt 1.500 Euro je Ladepunkt.
•Konzepte für die Errichtung von Ladeinfrastruktur und die Beschaffung von Fahrzeugen
•Ambulante soziale Dienste und Kommunen können für elektrisch betriebene Kleinst- und Kleinwagen 3.000 Euro je Fahrzeug
sowie Zuschüsse für Ladepunkte beantragen. Kommunen erhalten darüber hinaus maximal 8.000 Euro bei der Beschaffung
leichter Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen.
Weitere Informationen
Die aktualisierte Richtlinie ist abrufbar unter: MB.NRW 2026 Nr. 41 | RECHT.NRW.DE
Weitere Informationen zur Förderung sind abrufbar unter: Förderprogramme für Klimaschutz und Energiewende | Bezirksregierung Arnsberg
Az.: 35 kr / 33.0-003/002